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Thema: allgemeiner Ordnungsdienst Hamburg ...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Der Sinn von SoSi-Anlagen erschließt sich mir trotzdem noch nicht so richtig.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Der Sinn von SoSi-Anlagen erschließt sich mir trotzdem noch nicht so richtig.
    Das ist mir in der Tat auch etwas schleierhaft...
    Berechtigt gemäß §35 StVO sind sie ja eigentlich nicht. Also über irgendeine Ausnahmegenehmigung....
    Und was das Wegerecht betrifft, würde ja auch allerhöchstens nur "...eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden..." in Frage kommen. Aber was das sein soll fällt mir auf Anhieb so nicht ein.
    Aber vielleicht kann man ja mal einen dort Beschäftigten fragen wenn man ihn trifft.
    Gruß,
    Biermann

  3. #3
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    ich denke das das über ne sondergenehmigung geht.
    der einzige sinn der sich mir erschließt ist der abschreckeffekt!

  4. #4
    Truthahnsushi Gast
    Dann verlange ich SoSi auf allen schlechten Restaurants - für den Abschreckeffekt!

  5. #5
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    880

    SOSI

    ....bei uns fahren (ohne Sondergenehmigung) KFZ der Gaswerke zum Service bei Gasleitungen mit Blaulicht rum - ist das normalste der Welt und kümmert keinen.

  6. #6
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    Cave
    da gab es eine Änderung wegen Gas und Stadtwerke im 35er
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
    Bendix 4123 Gast
    also nachdem ich das mal so überflogen habe - ähm also das sind eindeutig 4m Band Geräte zumindest der Antennenlänge nach und der Gerätebauart und ich glaubte zu hören, das es FMS im Hintergrund zu hören gab... jetzt frage ich mich natürlich Pol oder F - Kanal und wenn ja welchen Rufnamen haben die ??? Wenn ich mich recht erinnere, dann haben doch in HH die Bezirksämter nen 4m Kanal mit dem Rufnamen NORA oder so irgendwie in der Richtung ... obwohl der Rufnummer nach 428 ist für HH die POL- Einwahl

  8. #8
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    Zitat Zitat von hannibal
    Cave
    da gab es eine Änderung wegen Gas und Stadtwerke im 35er
    Hallo!

    Das hat nichts mit Gaswerke etc. zutuen auch nicht mit §35 StVO, sondern betrifft nur sogenannte Unfallshilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe ( §52 Abs.3 StVZO Verwendung von Blauem Blinklicht und Einsatzhorn ).
    I believe on Digitalfunk

  9. #9
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    29.03.2006
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    5.311
    Zitat Zitat von wodoe
    ....bei uns fahren (ohne Sondergenehmigung) KFZ der Gaswerke zum Service bei Gasleitungen mit Blaulicht rum - ist das normalste der Welt und kümmert keinen.
    Da irrst du daber ;)

    http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=27834

    Das Thema wurde ja schon oft angesprochen, deswegen hatte ich mir mal die Mühe gemacht, dass nicht immer so oft spekuliert werden muss... :)


    @hannibal:
    Ja? Seit wann? Zeig her... will ich sehn... (wär mir neu, oder ist es spurlos an mir vorrüber gegangen?)

    MfG Fabsi

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