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Thema: allgemeiner Ordnungsdienst Hamburg ...

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  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
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    Zitat Zitat von hannibal
    Cave
    da gab es eine Änderung wegen Gas und Stadtwerke im 35er
    Hallo!

    Das hat nichts mit Gaswerke etc. zutuen auch nicht mit §35 StVO, sondern betrifft nur sogenannte Unfallshilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe ( §52 Abs.3 StVZO Verwendung von Blauem Blinklicht und Einsatzhorn ).
    I believe on Digitalfunk

  2. #2
    Bendix 4123 Gast
    mmh das hattenw ir doch alles schon mal ... entstör-kfz dürfen auch mit blau fahren - gefahrenabwehr bei gas uns strom ist ja wohl klar nachvollziehbar aber darum gehts ja hier in dem thema net ... sondern es geht ja um dis ordnungsamt der schönen stadt hh

  3. #3
    Registriert seit
    21.12.2002
    Beiträge
    3.127
    Das Ordnungsamt ist die POLIZEI. Nur mal so als Hinweis.
    Und bitte nicht mit dem, viel bekannteren, Polizeivollzugsdienst verwechseln.

    MfG

    Frank

  4. #4
    Registriert seit
    08.01.2002
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    268
    In der BOS-Funkrichtlinie steht doch geschrieben, wer zu den BOS gehört. Zu den polizeilichen BOS finde ich nur die Polizei der Länder und des Bundes, also nichts über kommunale Gefahrenabwehr, geschweige denn Ordnungsämter! Oder gehören die zum erweiterten Katastrophenschutz? Mir ist nicht klar, wieso die BOS-Geräte betreiben dürfen?

  5. #5
    Bendix 4123 Gast
    das ist wohl von region zu region unterschiedlich in dresden heißt der verein ortsPOLIZEIbehörde und hat 4m Bos (POL KANAL) und ne SoSi, in Mannheim haben die auch blau-silberne kfz, aber büdelfunk, in berlin gar keinen funk *LOL* und ja in hh eben das das auf dem pic)

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