Hallo!Zitat von hannibal
Das hat nichts mit Gaswerke etc. zutuen auch nicht mit §35 StVO, sondern betrifft nur sogenannte Unfallshilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe ( §52 Abs.3 StVZO Verwendung von Blauem Blinklicht und Einsatzhorn ).
Hallo!Zitat von hannibal
Das hat nichts mit Gaswerke etc. zutuen auch nicht mit §35 StVO, sondern betrifft nur sogenannte Unfallshilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe ( §52 Abs.3 StVZO Verwendung von Blauem Blinklicht und Einsatzhorn ).
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