Zitat Zitat von hannibal
Cave
da gab es eine Änderung wegen Gas und Stadtwerke im 35er
Hallo!

Das hat nichts mit Gaswerke etc. zutuen auch nicht mit §35 StVO, sondern betrifft nur sogenannte Unfallshilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe ( §52 Abs.3 StVZO Verwendung von Blauem Blinklicht und Einsatzhorn ).