Zitat Zitat von arnolde
Nachtrag: Bei mißbräuchlicher Verwendung dieses Lichtzeichens (offenbar egal ob blau oder gelb) drohen 20 EUR Verwarnungsgeld und 1 Punkt.
(Quelle: Bußgeldkatalog http://www.kba.de/Stabsstelle/Zentra...g_01052006.pdf Seite 170)
Sorry du verwechselst da was.
1. Gibts bei 20 € gar kein Punkt und es gelten die 20 € nur für Fahrzeuge die bereits ein gelbes oder blaues Blinklicht haben.
2. Wenn du ein blaues oder gelbes Blinklicht benutzt verlierst du die Betriebserlaubnis weil es nicht mehr die genehmigte Fahrzeugart ist.