Zitat:

Ortsbrandmeister Bodo Bargmann von der Auricher Wehr sagte am Dienstag, dass alle Feuerwehrleute angewiesen seien, sich bei Fahrten zu Feuerwehrhaus oder Einsatzort an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Sonder- und Wegerechte gebe es für die Freiwilligen in ihren Privatwagen nicht. „Man hat keine eingebaute Vorfahrt“, sagt auch Erster Stadtrat Andreas Rieckhof, der auf einen genauen Bericht wartet.


Ostfriesische Nachrichten
Online-Ausgabe vom 21.11.2006; 22:00:00 Uhr
Falsch!
Wegerecht: Nein!
Sonderrecht: Ja!

Nur mal so am Rande...