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Thema: Blaulicht auf einem KFZ bei Nichtnutzung abdecken?

  1. #1
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    Blaulicht auf einem KFZ bei Nichtnutzung abdecken?

    Hallo Leute!

    Bei welchen Fahrzeugen ist es vorgeschrieben, dass die festaufgebauten Blaulichter bei Nichtnutzung ab-/verdeckt sein müssen? Ich denke da an Stadtwerke, Gas- und Stromunternehmenfahrzeuge. Ich kenne das so, dass diese Blaulichter, sofern sie fest aufgebaut sind, im normalen Straßenverkehr abgedeckt sein müssen.

    Ist das im Genehmigungsschreiben niedergeschrieben oder gar gesetzlich geregelt?
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
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    Huhu :)

    Na das Genehmigungsschreiben hab ich ja hier:
    http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=27834
    schonmal gepostet...

    Desweitern sollte vielleicht noch gesagt werden:
    Wenn eine SoSi-Anlage verbaut werden Darf, dann darf diese auch wenn nach StVO erlaubt, benutzt werden. (blub, ich weis schei* schreibweise, soll im einsatzfall bedeuten ;) )

    Desweiteren gibt es Schowcars oder auch alte Feuerwehrfahrzeuge, bei denen keine Genehmigung für eine solche Anlage vorliegt und diese deshalb auch im Bereich der StVO/StVZO meist durch Auflagen abgedeckt und funktionsUNtüchtig gemacht werden.

    Verhält sich also wie mit allen anderen Auto von FF und HiOrg... Da darfst du die Sondersignalanlage auch nur einschalten um menschenleben zu retten usw (siehe hierzu StVO §35/§38).
    Aber Abdecken dass so schnell keiner auf die Idee kommt, er könnte mal alarmmäßig zu McD, musst du die nicht.

    Oder auch anders: Wenn so eine Anlage drauf ist, fällts bei missachtung der Auflagen UND der StVO unter "Missbrauch von Sonderrechten/Wegerechten"
    Und falls keine solche Anlage verbaut ist, dann verliert man natürlich mit dem Anbringen so "unwichtige" sachen wie Betriebserlaubniss usw. (ist gaaanz unterschiedlich bei unseren Gerichten)


    MfG Fabsi :)

  3. #3
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    Hm da bin ich ja mal gespannt, das wüsste ich auch gerne genau.

    Ich weiß daß die Jungs von den Städt. Betrieben die Blaulichter auf unserem WLF abdecken wenn die damit fahren, was nun schon 2 mal vorgekommen ist weil bei denen zuviele ausfälle waren.
    ( wir haben 2 WLF und das verliehene wäre jederzeit greifbar nur halt ohne SoSi )
    .oO ( Abgesehen davon das es vorher eh Müllwagen der Stadt waren ... )

    ;-)
    enjoy the Moment ....
    BM,RIW,Mfg,LMAA,................... :p

  4. #4
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    Hallo!

    Ja das liegt aber daran, das die Fahrzeuge für einen anderen Zweck für den sie eigentlich gedacht sind, verwendet werden. Da kann es dann sein, das Rundumleuchten etc. abgedeckt werden.
    Beispiel; Sozialfahrzeuge des DRK o.a. werden Tagsüber vom Fahrdienst benutzt und stehen am Abend und Wochenende als Einsatzfahrzeuge für SEG etc. zur Verfügung.
    Oder Historische Fahrzeuge, das kann zur Auflage bei der Zulassungsstelle gemacht werden.

    Aber, Fahrzeuge die nach §52 Abs.3 StVZO oder durch Ausnahmegenehmigung der IM Blaues Blinklicht und Einsatzhorn führen dürfen, müssen diese nicht abdecken, wozu auch !?

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (07.04.2007 um 09:37 Uhr)
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  5. #5
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    Moin moin,

    das zweite Bild muss mir mal einer erklären. Für mich als Laien sieht das zwischen dem gelben und dem blauen Rundumlicht wie eine akustische SoSi-Anlage aus. Nun dürfen die doch eigentlich nur funktionieren, wen das Blaulicht VORNE LINKS auch leuchtet - da ist aber keins!!!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    Erfahrungsgemäß ist das eine Lautsprecheranlage um die Bevölklerung zu alarmieren
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
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    Hallo !

    ?? je eine Leuchte vorne und hinten sind doch da! Und die Lautstprecher sind die von HELLA RTK-SL/VE ...
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  8. #8
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    Moin moin,

    Vorne und hinten ja, aber keine vorne links!

    Und wenn das Teil nur als Durchsgaemöglichkeit gilt, und keine Wegerechte in Anspruch genommen werden können, machen Frontblitzer im Kühlergrill ja auch nicht wirklich sinn, oder?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
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    Moin moin,

    Vorne und hinten ja, aber keine vorne links!

    Und wenn das Teil nur als Durchsgaemöglichkeit gilt, und keine Wegerechte in Anspruch genommen werden können, machen Frontblitzer im Kühlergrill ja auch nicht wirklich sinn, oder?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #10
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    re

    Diesen Fall der Abdeckung gab es mal in Düsseldorf für das Ordnungsamt. Da mussten die Blaulichtbalken mit Hauben abgedeckt werden.
    Das wurde aber jetzt irgendwie geändert.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  11. #11
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    Vorne und hinten ja, aber keine vorne links!

    Und wenn das Teil nur als Durchsgaemöglichkeit gilt, und keine Wegerechte in Anspruch genommen werden können, machen Frontblitzer im Kühlergrill ja auch nicht wirklich sinn, oder?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Hallo !

    Das ist eine ganz normale Sondersignalanlage, mit zwei Rundumleuchten in gelb, zwei Rundumleuchten in blau, Frontblitzer und einer RTK-SL .. !
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  12. #12
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    Nun ja, aber ich bin der Meinung, hier gelesen zu haben, dass es ein funktionierendes blaues Blinklicht LINKS VORNE, also über dem Fahrersitz geben muss, dieses auch funktionieren muss, bevor das akkustischew Signal angehen darf.
    Bei diesem Fahrzeug gibt es VORNE LINKS kein BLAUES Rundumlicht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #13
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    Hallo !

    mmmhh..nö..ist nicht immer so

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (07.04.2007 um 09:37 Uhr)
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  14. #14
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    Hallo !

    Das ist eine ganz normale Sondersignalanlage, mit zwei Rundumleuchten in gelb, zwei Rundumleuchten in blau, Frontblitzer und einer RTK-SL .. !
    hast du ein Foto von einer in Deutschland zugelassenen unnormale Sondersignalanlage

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  15. #15
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Nun ja, aber ich bin der Meinung, hier gelesen zu haben, dass es ein funktionierendes blaues Blinklicht LINKS VORNE, also über dem Fahrersitz geben muss, dieses auch funktionieren muss, bevor das akkustischew Signal angehen darf.
    Bei diesem Fahrzeug gibt es VORNE LINKS kein BLAUES Rundumlicht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    Naja fast richtig ;)

    Was du meinst, hat was mit einer genügenden Ausleuchtung zu tun... Dabei spielt die Position der Kennleuchten keine rolle...

    Unser GW-San hat auch nur 2... je mittig vorne und hinten...

    Kommt halt immer drauf an, ob die Kennleuchten von allen Seiten genügend gesehen werden (meine meinung: lieber zuviel als zuwenig :D )


    MfG Fabsi

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