Huhu :)
Na das Genehmigungsschreiben hab ich ja hier:
http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=27834
schonmal gepostet...
Desweitern sollte vielleicht noch gesagt werden:
Wenn eine SoSi-Anlage verbaut werden Darf, dann darf diese auch wenn nach StVO erlaubt, benutzt werden. (blub, ich weis schei* schreibweise, soll im einsatzfall bedeuten ;) )
Desweiteren gibt es Schowcars oder auch alte Feuerwehrfahrzeuge, bei denen keine Genehmigung für eine solche Anlage vorliegt und diese deshalb auch im Bereich der StVO/StVZO meist durch Auflagen abgedeckt und funktionsUNtüchtig gemacht werden.
Verhält sich also wie mit allen anderen Auto von FF und HiOrg... Da darfst du die Sondersignalanlage auch nur einschalten um menschenleben zu retten usw (siehe hierzu StVO §35/§38).
Aber Abdecken dass so schnell keiner auf die Idee kommt, er könnte mal alarmmäßig zu McD, musst du die nicht.
Oder auch anders: Wenn so eine Anlage drauf ist, fällts bei missachtung der Auflagen UND der StVO unter "Missbrauch von Sonderrechten/Wegerechten"
Und falls keine solche Anlage verbaut ist, dann verliert man natürlich mit dem Anbringen so "unwichtige" sachen wie Betriebserlaubniss usw. (ist gaaanz unterschiedlich bei unseren Gerichten)
MfG Fabsi :)