Ergebnis 1 bis 15 von 26

Thema: Blaulicht auf einem KFZ bei Nichtnutzung abdecken?

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #4
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo!

    Ja das liegt aber daran, das die Fahrzeuge für einen anderen Zweck für den sie eigentlich gedacht sind, verwendet werden. Da kann es dann sein, das Rundumleuchten etc. abgedeckt werden.
    Beispiel; Sozialfahrzeuge des DRK o.a. werden Tagsüber vom Fahrdienst benutzt und stehen am Abend und Wochenende als Einsatzfahrzeuge für SEG etc. zur Verfügung.
    Oder Historische Fahrzeuge, das kann zur Auflage bei der Zulassungsstelle gemacht werden.

    Aber, Fahrzeuge die nach §52 Abs.3 StVZO oder durch Ausnahmegenehmigung der IM Blaues Blinklicht und Einsatzhorn führen dürfen, müssen diese nicht abdecken, wozu auch !?

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (07.04.2007 um 09:37 Uhr)
    I believe on Digitalfunk

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •