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Thema: Blaulicht und Frontblitzer nachrüsten!?

  1. #1
    Hamilton Gast

    Blaulicht und Frontblitzer nachrüsten!?

    Hallo Forum!
    Habe mal eine Frage an die Profis unter uns!!
    Wir haben in unserer Wehr einen TSF auf MB310!Nun wollen wir Frontblitzer und ein Blaulicht am Heck des Fahrzeuges Nachrüsten, (da man die Beiden vorne je nach Stellung des Fahrzeuges von Hinten nicht sieht)!Nun meine Frage dazu!Gibt es irgendwelche Richtlinien der StVZO wie diese Teile angebracht werden müssen??und ob diese über einen Extra Schalter oder über den alten schalter mitlaufen müssen oder sollen!Habe die Suchfunktion und google genutzt jedoch nichts darüber gefunden!Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

    Gruß Hamilton

  2. #2
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    1) alles darf nur laufen wenn das vordere linke Blaulich läuft
    2) eigens schaltbar
    3) für Frontblitzer gabn es eine mindesthöhe, die weiss ich leider nicht
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
    Marcus.de Gast
    Hallo,
    hier mal ein PDF zum Thema von der FUK.

    http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=214&type=1

  4. #4
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    alles gesagt..

    die woche gesehen die Pol hat Neue Busse; hinten ein Blaulicht zusätzlich nocgh Blitzer im heck

    kann man da Frontblitzer nehmen?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  5. #5
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    Zitat Zitat von hannibal
    alles gesagt..

    die woche gesehen die Pol hat Neue Busse; hinten ein Blaulicht zusätzlich nocgh Blitzer im heck

    kann man da Frontblitzer nehmen?
    In der Regel schon. Darauf achten, dass die Blitzer als "Front-/Heckwarnleuchten " angegeben sind.

    Hier hab ich etwas zu Einbauvorschriften gefunden: http://funkmeldesystem.de/foren/show...tzer#post95127
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  6. #6
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    Moin moin,

    gibt es für diese Heckwarnleuchten eigentlich Vorschriften, WANN die Dinger leuchten dürfen? Ich hatte nämlich mal den Fall, dass ich einem NEF hinterhergefahren bin, wo so ein Teil im Heckfenster geblinkt hat. Und das ist extrem nervig, besonders bei Nacht. :-(

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    Du darfst die entweder mit dem "ganz normalen" blaulicht zusammen schalten, dass die immer laufen, wenn das "normale" auf läuft.

    Oder du baust die in die Heckklappe ein, dann sollten die natürlich nur laufen, wenn das Blaulicht läuft UND die Heckklappe auf ist *g*

    Naja... aber Heckklappe bei nem LF ? *hrhr*

    MfG Fabsi

  8. #8
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    [...]Naja... aber Heckklappe bei nem LF ? *hrhr*

    MfG Fabsi
    Kein LF sondern TSF :-)
    Aber grundsätzlich hast du recht :-)
    Zitat Zitat von Hamilton
    Hallo Forum!
    Habe mal eine Frage an die Profis unter uns!!
    [...]Wir haben in unserer Wehr einen TSF auf MB310[...]
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  9. #9
    112NOTRUF112 Gast
    Zu dem thema hab ich auch mal ne Frage:

    Ich habe gehört das Frontblitzer nur zusammen blitzen/blinken dürfen aber habe schon Videos von deutschen Fw-Autos gesehn wo sie abwechselnd links und dann rechts blitzen/blinken.

    In der EU scheint es ja mit dem abwechselnden blitzen/blinken erlaubt zu sein.

    Ist das dann auch schon hier in D erlaubt ?

  10. #10
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Du darfst die entweder mit dem "ganz normalen" blaulicht zusammen schalten, dass die immer laufen, wenn das "normale" auf läuft.

    Oder du baust die in die Heckklappe ein, dann sollten die natürlich nur laufen, wenn das Blaulicht läuft UND die Heckklappe auf ist *g*

    Naja... aber Heckklappe bei nem LF ? *hrhr*

    MfG Fabsi
    Hallo !

    Grundsätzlich sind die Heckklappenblitzer nur für den kurzeitigen Gebrauch zugelassen, d.h. wenn durch das öffnen der Heckklappe das Rundumlicht auf dem Wagendach verdeckt werden würde, dürfen diese Blitzer eingeschaltet sein. Deswegen über den Kofferraum-Lichtschalter mittels Relais anschließen !

    In der Regel sind fast alle Blitzertypen nur für eine einzige Bestimmung zulässig, daher dürften Heckblitzer nicht als Front, und Front- nicht als Heckblitzer eingesetzt werden. Aber, wer weiß schon ( der TÜV wohl kaum ).

    Das Heckblaulichter abschaltbar sein müssen, mag sein, interessiert aber auch nicht wirklich jemanden, weil bei den meisten RTW die Heckleuchten in der Regel auch nicht abschaltbar sind. Das ist wieder so eine Typische Feuerwehr-Vorschrift, und ist vielleicht bei einer BF im Löschzug angebracht, aber bei einer FF wo die Fahrzeuge im zweiminuten-Takt ausrücken, kann man nicht von Kolonne sprechen...

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  11. #11
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    Zitat Zitat von 112NOTRUF112
    Zu dem thema hab ich auch mal ne Frage:

    Ich habe gehört das Frontblitzer nur zusammen blitzen/blinken dürfen aber habe schon Videos von deutschen Fw-Autos gesehn wo sie abwechselnd links und dann rechts blitzen/blinken.

    In der EU scheint es ja mit dem abwechselnden blitzen/blinken erlaubt zu sein.

    Ist das dann auch schon hier in D erlaubt ?
    Hallo !

    Wenn die Zulassung auch für Alternierende Systeme besteht, dann ja ...!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  12. #12
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    Zitat Zitat von 112NOTRUF112
    Ich habe gehört das Frontblitzer nur zusammen blitzen/blinken dürfen aber habe schon Videos von deutschen Fw-Autos gesehn wo sie abwechselnd links und dann rechts blitzen/blinken. In der EU scheint es ja mit dem abwechselnden blitzen/blinken erlaubt zu sein. Ist das dann auch schon hier in D erlaubt ?
    Wir haben unser TLF mit Frontblinkern nachgerüstet, die liefen anfangs auch abwechselnd, wurden aber inzwischen umgebaut, so dass sie zusammen aufblinken. Bei den Leuchten war ne Anleitung dabei, wo und wie sie angebracht sein dürfen. Ich glaube, da stand auch drin (sicher bin ich mir aber nicht), dass sie nur zusammen aufblinken dürfen.
    Einfach die eine Leuchte nicht Relais anschließen, sondern an der anderen, dann laufen beide gleich. Frontblitzer laufen meines Wissens nach sowieso generell gleichzeitig.
    Übrigens sind Blinker um einiges billiger als Blitzer!

  13. #13
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    Hey Andreas!

    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    [...]Das Heckblaulichter abschaltbar sein müssen, mag sein, interessiert aber auch nicht wirklich jemanden, weil bei den meisten RTW die Heckleuchten in der Regel auch nicht abschaltbar sind. Das ist wieder so eine Typische Feuerwehr-Vorschrift, und ist vielleicht bei einer BF im Löschzug angebracht, aber bei einer FF wo die Fahrzeuge im zweiminuten-Takt ausrücken, kann man nicht von Kolonne sprechen[...]
    Man bedenke, dass es aber auch sogenannte Kreisfeuerwehrbereitschaften
    gibt, die im Verband ausrücken....

    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    [...]In der Regel sind fast alle Blitzertypen nur für eine einzige Bestimmung zulässig, daher dürften Heckblitzer nicht als Front, und Front- nicht als Heckblitzer eingesetzt werden. Aber, wer weiß schon ( der TÜV wohl kaum )[...]
    Hmm, das halte ich für nicht richtig.

    Diese Leuchten...

    - Hänsch Typ 40 pico
    - Hella WL-LED

    ...zum Beispiel sind als Heck- und Frontwarnleuchten zugelassen.

    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    [...]Grundsätzlich sind die Heckklappenblitzer nur für den kurzeitigen Gebrauch zugelassen, d.h. wenn durch das öffnen der Heckklappe das Rundumlicht auf dem Wagendach verdeckt werden würde, dürfen diese Blitzer eingeschaltet sein. Deswegen über den Kofferraum-Lichtschalter mittels Relais anschließen !
    [...]
    Es gibt diverse z. B. RTW´s, die Heckwarnleuchten statt einer RKL haben. Auch neue Feuerwehrfahrzeuge werden teilweise mit z. B. LED-Blitzern im Heck ausgestattet anstatt einer RKL.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  14. #14
    Registriert seit
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    bei uns hatten die KTW erst NUR Blitzer jetzt NUR LED angebracht

    Die LEd find ich deutlich besser; gerade im Dunkel,

    und, wie oben beschrieben hat die POL jetzt in der geschlossenen Heckscheibe 2 Blitzer,

    auch sehr imposant
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  15. #15
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    Hallo !

    @Etienne, das ist richtig.

    Es gibt aber jede Menge ältere Anlagen, die eben hierfür keine Zulassung hätten.
    I believe on Digitalfunk

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