1) alles darf nur laufen wenn das vordere linke Blaulich läuft
2) eigens schaltbar
3) für Frontblitzer gabn es eine mindesthöhe, die weiss ich leider nicht
1) alles darf nur laufen wenn das vordere linke Blaulich läuft
2) eigens schaltbar
3) für Frontblitzer gabn es eine mindesthöhe, die weiss ich leider nicht
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Hallo,
hier mal ein PDF zum Thema von der FUK.
http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=214&type=1
alles gesagt..
die woche gesehen die Pol hat Neue Busse; hinten ein Blaulicht zusätzlich nocgh Blitzer im heck
kann man da Frontblitzer nehmen?
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
In der Regel schon. Darauf achten, dass die Blitzer als "Front-/Heckwarnleuchten " angegeben sind.Zitat von hannibal
Hier hab ich etwas zu Einbauvorschriften gefunden: http://funkmeldesystem.de/foren/show...tzer#post95127
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Moin moin,
gibt es für diese Heckwarnleuchten eigentlich Vorschriften, WANN die Dinger leuchten dürfen? Ich hatte nämlich mal den Fall, dass ich einem NEF hinterhergefahren bin, wo so ein Teil im Heckfenster geblinkt hat. Und das ist extrem nervig, besonders bei Nacht. :-(
Gruß, Mr. Blaulicht
Du darfst die entweder mit dem "ganz normalen" blaulicht zusammen schalten, dass die immer laufen, wenn das "normale" auf läuft.
Oder du baust die in die Heckklappe ein, dann sollten die natürlich nur laufen, wenn das Blaulicht läuft UND die Heckklappe auf ist *g*
Naja... aber Heckklappe bei nem LF ? *hrhr*
MfG Fabsi
Kein LF sondern TSF :-)Zitat von Fabpicard
Aber grundsätzlich hast du recht :-)
Zitat von Hamilton
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Hallo !Zitat von Fabpicard
Grundsätzlich sind die Heckklappenblitzer nur für den kurzeitigen Gebrauch zugelassen, d.h. wenn durch das öffnen der Heckklappe das Rundumlicht auf dem Wagendach verdeckt werden würde, dürfen diese Blitzer eingeschaltet sein. Deswegen über den Kofferraum-Lichtschalter mittels Relais anschließen !
In der Regel sind fast alle Blitzertypen nur für eine einzige Bestimmung zulässig, daher dürften Heckblitzer nicht als Front, und Front- nicht als Heckblitzer eingesetzt werden. Aber, wer weiß schon ( der TÜV wohl kaum ).
Das Heckblaulichter abschaltbar sein müssen, mag sein, interessiert aber auch nicht wirklich jemanden, weil bei den meisten RTW die Heckleuchten in der Regel auch nicht abschaltbar sind. Das ist wieder so eine Typische Feuerwehr-Vorschrift, und ist vielleicht bei einer BF im Löschzug angebracht, aber bei einer FF wo die Fahrzeuge im zweiminuten-Takt ausrücken, kann man nicht von Kolonne sprechen...
MfG
I believe on Digitalfunk
Zitat von Fabpicard
Gibts bei Magirus!
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