Hallo !Zitat von Fabpicard
Grundsätzlich sind die Heckklappenblitzer nur für den kurzeitigen Gebrauch zugelassen, d.h. wenn durch das öffnen der Heckklappe das Rundumlicht auf dem Wagendach verdeckt werden würde, dürfen diese Blitzer eingeschaltet sein. Deswegen über den Kofferraum-Lichtschalter mittels Relais anschließen !
In der Regel sind fast alle Blitzertypen nur für eine einzige Bestimmung zulässig, daher dürften Heckblitzer nicht als Front, und Front- nicht als Heckblitzer eingesetzt werden. Aber, wer weiß schon ( der TÜV wohl kaum ).
Das Heckblaulichter abschaltbar sein müssen, mag sein, interessiert aber auch nicht wirklich jemanden, weil bei den meisten RTW die Heckleuchten in der Regel auch nicht abschaltbar sind. Das ist wieder so eine Typische Feuerwehr-Vorschrift, und ist vielleicht bei einer BF im Löschzug angebracht, aber bei einer FF wo die Fahrzeuge im zweiminuten-Takt ausrücken, kann man nicht von Kolonne sprechen...
MfG