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Thema: Blaulicht und Frontblitzer nachrüsten!?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo !

    @Etienne, das ist richtig.

    Es gibt aber jede Menge ältere Anlagen, die eben hierfür keine Zulassung hätten.
    I believe on Digitalfunk

  2. #2
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    Soweit ich weiß muss das dritte Blaulicht am Heck durch einen extra Schalter betätigt werden.Ich kenns so das die dritte Leuchte bei der Einsatzfahrt aus ist (Dem Maschinist der dahinter fahrenden DLK zuliebe =) ) und erst an der Einsatzstelle als Heckabsicherung eingeschaltet wird.

    Gruß Marv

  3. #3
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    Zitat Zitat von firefighteropp
    Soweit ich weiß muss das dritte Blaulicht am Heck durch einen extra Schalter betätigt werden.
    "Muss" gilt nur für Fahrzeuge des Bundes, weil die öfter in Kolonnen fahren. Bei "normalen" kommunalen Fahrzeugen wird diese Schaltung zwar auch immer häufiger gewünscht (grad bei Fahrten im Löschzug ists auch sinnvoller), ist jedoch m.W. nicht vorgeschrieben.
    Übrigens ist es auch ein Gerücht, dass das Heckblaulicht nur angehen darf, wenn auch die vorderen eingeschaltet sind. Bundfahrzeuge haben getrennte Schalter für vorne und hinten und können diese unabhängig schalten. Der Zwang, dass die vorderen Blaulichter mitlaufen müssen, gilt nur für Frontblitzer.

  4. #4
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    Moin moin,

    ich dachte immer, die ganze SoSi-Anlage darf nur laufen, wenn das vordere linke Blaulicht funktioniert.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Zitat Zitat von überhose
    "Muss" gilt nur für Fahrzeuge des Bundes, weil die öfter in Kolonnen fahren. Bei "normalen" kommunalen Fahrzeugen wird diese Schaltung zwar auch immer häufiger gewünscht (grad bei Fahrten im Löschzug ists auch sinnvoller), ist jedoch m.W. nicht vorgeschrieben.
    Übrigens ist es auch ein Gerücht, dass das Heckblaulicht nur angehen darf, wenn auch die vorderen eingeschaltet sind. Bundfahrzeuge haben getrennte Schalter für vorne und hinten und können diese unabhängig schalten. Der Zwang, dass die vorderen Blaulichter mitlaufen müssen, gilt nur für Frontblitzer.
    Hallo !

    Das ist falsch. Wo steht das ?

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  6. #6
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    Hallo !
    Das ist falsch. Wo steht das ?
    MfG
    Hallo zurück!
    Wo steht, dass das falsch ist?

  7. #7
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    Zitat Zitat von überhose
    Übrigens ist es auch ein Gerücht, dass das Heckblaulicht nur angehen darf, wenn auch die vorderen eingeschaltet sind. Bundfahrzeuge haben getrennte Schalter für vorne und hinten und können diese unabhängig schalten. Der Zwang, dass die vorderen Blaulichter mitlaufen müssen, gilt nur für Frontblitzer.
    Also bei unserem Bundfahrzeug LF 16-TS ist das nicht so. Da geht das hintere nur wenn das vordere eingeschaltet ist. Im Anbetracht der Tatsache das von unserem LF noch jede Menge gleiche rum fahren denke ich auch das das nicht so ist wie du schreibst. Habe ich auch noch nie irgendwo gesehen.

    Gruß
    Reissdorf

  8. #8
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    Mir sind RW1 sowie Fahrzeuge des THW bekannt, bei denen das so ist. Kommt wahrscheinlich auch auf die Baureihe an.

  9. #9
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    wir haben Fahrzeuge wo alles über einen Schalter geht aber auch einen RW 2 wo es getrennt geschaltet wird
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  10. #10
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    Moin moin,

    wahrscheinlich ist das alles eine Frage des Einbaus. Aber selbst, wenn man jedes Licht und jeden Ton einzeln anschalten KANN, heißt das ja noch lange nicht, dass man das auch DARF, ganz davon zu schweigen, ob man es SOLL, sprich, ob es Sinn macht. Und die Frage nach dem Sinn rückwärtsgerichteter Blitzer stellt sich bei mir regelmässig bei Einsatzfahrten. Und ich rede jetzt nicht von RKL, sondern von Heckblitzern. Und auch von Fahrten und nicht vom optischen Absichern einer Einsatzstelle.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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