Hallo !
@Etienne, das ist richtig.
Es gibt aber jede Menge ältere Anlagen, die eben hierfür keine Zulassung hätten.
Hallo !
@Etienne, das ist richtig.
Es gibt aber jede Menge ältere Anlagen, die eben hierfür keine Zulassung hätten.
I believe on Digitalfunk
Soweit ich weiß muss das dritte Blaulicht am Heck durch einen extra Schalter betätigt werden.Ich kenns so das die dritte Leuchte bei der Einsatzfahrt aus ist (Dem Maschinist der dahinter fahrenden DLK zuliebe =) ) und erst an der Einsatzstelle als Heckabsicherung eingeschaltet wird.
Gruß Marv
"Muss" gilt nur für Fahrzeuge des Bundes, weil die öfter in Kolonnen fahren. Bei "normalen" kommunalen Fahrzeugen wird diese Schaltung zwar auch immer häufiger gewünscht (grad bei Fahrten im Löschzug ists auch sinnvoller), ist jedoch m.W. nicht vorgeschrieben.Zitat von firefighteropp
Übrigens ist es auch ein Gerücht, dass das Heckblaulicht nur angehen darf, wenn auch die vorderen eingeschaltet sind. Bundfahrzeuge haben getrennte Schalter für vorne und hinten und können diese unabhängig schalten. Der Zwang, dass die vorderen Blaulichter mitlaufen müssen, gilt nur für Frontblitzer.
Moin moin,
ich dachte immer, die ganze SoSi-Anlage darf nur laufen, wenn das vordere linke Blaulicht funktioniert.
Gruß, Mr. Blaulicht
Hallo !Zitat von überhose
Das ist falsch. Wo steht das ?
MfG
I believe on Digitalfunk
Hallo zurück!Zitat von Andreas 53/01
Wo steht, dass das falsch ist?
Also bei unserem Bundfahrzeug LF 16-TS ist das nicht so. Da geht das hintere nur wenn das vordere eingeschaltet ist. Im Anbetracht der Tatsache das von unserem LF noch jede Menge gleiche rum fahren denke ich auch das das nicht so ist wie du schreibst. Habe ich auch noch nie irgendwo gesehen.Zitat von überhose
Gruß
Reissdorf
Mir sind RW1 sowie Fahrzeuge des THW bekannt, bei denen das so ist. Kommt wahrscheinlich auch auf die Baureihe an.
wir haben Fahrzeuge wo alles über einen Schalter geht aber auch einen RW 2 wo es getrennt geschaltet wird
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Moin moin,
wahrscheinlich ist das alles eine Frage des Einbaus. Aber selbst, wenn man jedes Licht und jeden Ton einzeln anschalten KANN, heißt das ja noch lange nicht, dass man das auch DARF, ganz davon zu schweigen, ob man es SOLL, sprich, ob es Sinn macht. Und die Frage nach dem Sinn rückwärtsgerichteter Blitzer stellt sich bei mir regelmässig bei Einsatzfahrten. Und ich rede jetzt nicht von RKL, sondern von Heckblitzern. Und auch von Fahrten und nicht vom optischen Absichern einer Einsatzstelle.
Gruß, Mr. Blaulicht
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