Hallo,
hier mal ein PDF zum Thema von der FUK.
http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=214&type=1
Hallo,
hier mal ein PDF zum Thema von der FUK.
http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=214&type=1
alles gesagt..
die woche gesehen die Pol hat Neue Busse; hinten ein Blaulicht zusätzlich nocgh Blitzer im heck
kann man da Frontblitzer nehmen?
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
In der Regel schon. Darauf achten, dass die Blitzer als "Front-/Heckwarnleuchten " angegeben sind.Zitat von hannibal
Hier hab ich etwas zu Einbauvorschriften gefunden: http://funkmeldesystem.de/foren/show...tzer#post95127
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Moin moin,
gibt es für diese Heckwarnleuchten eigentlich Vorschriften, WANN die Dinger leuchten dürfen? Ich hatte nämlich mal den Fall, dass ich einem NEF hinterhergefahren bin, wo so ein Teil im Heckfenster geblinkt hat. Und das ist extrem nervig, besonders bei Nacht. :-(
Gruß, Mr. Blaulicht
Du darfst die entweder mit dem "ganz normalen" blaulicht zusammen schalten, dass die immer laufen, wenn das "normale" auf läuft.
Oder du baust die in die Heckklappe ein, dann sollten die natürlich nur laufen, wenn das Blaulicht läuft UND die Heckklappe auf ist *g*
Naja... aber Heckklappe bei nem LF ? *hrhr*
MfG Fabsi
Kein LF sondern TSF :-)Zitat von Fabpicard
Aber grundsätzlich hast du recht :-)
Zitat von Hamilton
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Zu dem thema hab ich auch mal ne Frage:
Ich habe gehört das Frontblitzer nur zusammen blitzen/blinken dürfen aber habe schon Videos von deutschen Fw-Autos gesehn wo sie abwechselnd links und dann rechts blitzen/blinken.
In der EU scheint es ja mit dem abwechselnden blitzen/blinken erlaubt zu sein.
Ist das dann auch schon hier in D erlaubt ?
Hallo !Zitat von Fabpicard
Grundsätzlich sind die Heckklappenblitzer nur für den kurzeitigen Gebrauch zugelassen, d.h. wenn durch das öffnen der Heckklappe das Rundumlicht auf dem Wagendach verdeckt werden würde, dürfen diese Blitzer eingeschaltet sein. Deswegen über den Kofferraum-Lichtschalter mittels Relais anschließen !
In der Regel sind fast alle Blitzertypen nur für eine einzige Bestimmung zulässig, daher dürften Heckblitzer nicht als Front, und Front- nicht als Heckblitzer eingesetzt werden. Aber, wer weiß schon ( der TÜV wohl kaum ).
Das Heckblaulichter abschaltbar sein müssen, mag sein, interessiert aber auch nicht wirklich jemanden, weil bei den meisten RTW die Heckleuchten in der Regel auch nicht abschaltbar sind. Das ist wieder so eine Typische Feuerwehr-Vorschrift, und ist vielleicht bei einer BF im Löschzug angebracht, aber bei einer FF wo die Fahrzeuge im zweiminuten-Takt ausrücken, kann man nicht von Kolonne sprechen...
MfG
I believe on Digitalfunk
Hey Andreas!
Man bedenke, dass es aber auch sogenannte KreisfeuerwehrbereitschaftenZitat von Andreas 53/01
gibt, die im Verband ausrücken....
Hmm, das halte ich für nicht richtig.Zitat von Andreas 53/01
Diese Leuchten...
- Hänsch Typ 40 pico
- Hella WL-LED
...zum Beispiel sind als Heck- und Frontwarnleuchten zugelassen.
Es gibt diverse z. B. RTW´s, die Heckwarnleuchten statt einer RKL haben. Auch neue Feuerwehrfahrzeuge werden teilweise mit z. B. LED-Blitzern im Heck ausgestattet anstatt einer RKL.Zitat von Andreas 53/01
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Zitat von Fabpicard
Gibts bei Magirus!
Jo... unsere Wasserkuh hat auch eine "Heckklappe" aber nicht eine wie bei einem Passat z.b. die beim Aufmachen den Blaulichtbalken verdecken ;)Zitat von boesermichl
MfG Fabsi
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