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Thema: Blaulicht auf einem KFZ bei Nichtnutzung abdecken?

  1. #16
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    Moin moin,

    ich beziehe mich auf diesesThema.
    Dort hatte Quietschphone wohl die entsprechende DIN zur Hand. Vielleicht weiss er etwas genaueres? Ich habe ihm mal ´ne PN geschrieben...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #17
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    Servus!

    Müsste ich daheim mal nachsehen, im Moment ist aber etwas stressig, ich kann also nichts versprechen...
    Aber grundsätzlich muss eine vordere RKL laufen um auch die SoSi zu aktivieren. Wenn nur eine vorhanden ist dann muss natürlich diese überwacht werden, egal ob sie nun rechts oder links oder mittig oder sonstwo sitzt. Wichtig ist hier, dass die Abstrahlung rundum sichtbar ist.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  3. #18
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    Na, wenn das jetzt nicht schnell war ?!?

  4. #19
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Na, wenn das jetzt nicht schnell war ?!?
    ;-P

    Die Antwort hattest schon von mir bekommen ;)

    MfG Fabsi

  5. #20
    da-bertl Gast
    also ich kapier eines nicht, dass auf oldtimer feuerwehrfahrzeugen und so die blaulichter abgedeckt sein müssen und bei uns ein dummer privater wachdienst mit einem gefaketen balken auf dem dach fahren darf! (sieht aus wie ein hella ows mit richtigen blauen lichtdurchlässigen hauben, nur ohne inhalt)

    siehe bild :D
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    Geändert von da-bertl (13.12.2006 um 00:35 Uhr)

  6. #21
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    Vielleicht, weil man bei dem Oldtimer das Blaulicht auch noch anschalten kann???

    MfG Fabsi

  7. #22
    da-bertl Gast
    naja wenn man den stecker vom schalter absteckt nichtmehr.

    warum soll man das ding abdecken wenn mans eh nicht einschaltet ?

    wenn ichs drauf anleg kann ich in die atrappen auch kerzen reinstellen :D

  8. #23
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    Zitat Zitat von da-bertl
    naja wenn man den stecker vom schalter absteckt nichtmehr.
    Und klar, nach dem TÜV kann man das auch nichtmehr dranstecken wa??? Wie gutbläubig bist du eigentlich??


    Zitat Zitat von da-bertl
    warum soll man das ding abdecken wenn mans eh nicht einschaltet ?
    Tja, wenn du es nicht einschalten DARFST, dann MUSS es auch so gebaut sein, dass du es erst garnicht einschalten KANNST!!!


    Zitat Zitat von da-bertl
    wenn ichs drauf anleg kann ich in die atrappen auch kerzen reinstellen :D
    Wow, dann mach doch mal... wunder dich nur noch wenn die schnell ausgeht, weil darunter die luft knapp wird...


    MfG Fabsi

  9. #24
    da-bertl Gast
    Was hat das mit gutgläubigkeit zu tun? ich hab ja nicht behauptet dass mans dann nichtmehr dranstecken kann!
    Ich fahr ja auch nicht ohne Kat zu AU, kann ihn trotzdem danach ausbauen! Aber man darf es hald nicht.

    Es geht ja nicht drum ob ich das blaulicht einschalten will oder nicht, dann kann ich ja die mützchen auch schnell runter tun.

    Es geht darum, dass wenn man ein festmontiertes Blaulicht sieht, Egal ob echt oder Atrappe, dass man davon ausgeht, dass das Fahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehmen darf.

    Ist aber beim Wachdienst nicht der Fall und auch nicht wenn ich nen Oltimer mit montiertem Blaulicht fahre.

    Darum bin ich der Meinung dass der Wachdienst nicht mit Atrappen rumfahren darf.

  10. #25
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    Hallo !

    Das wird aber der "Otto-Normalfahrer" nicht unterscheiden können und müssen zwischen Blaulicht, Sonderrechte und Einsatzhorn. Das können noch nicht mal die "Fachleute" aus dem Fachforen.
    I believe on Digitalfunk

  11. #26
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    Das können noch nicht mal die "Fachleute" aus dem Fachforen.
    Jawoll, danke das so ein Spruch hat mit gefehlt ;)

    MfG Fabsi

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