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Thema: Blaulicht auf einem KFZ bei Nichtnutzung abdecken?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    da-bertl Gast
    Was hat das mit gutgläubigkeit zu tun? ich hab ja nicht behauptet dass mans dann nichtmehr dranstecken kann!
    Ich fahr ja auch nicht ohne Kat zu AU, kann ihn trotzdem danach ausbauen! Aber man darf es hald nicht.

    Es geht ja nicht drum ob ich das blaulicht einschalten will oder nicht, dann kann ich ja die mützchen auch schnell runter tun.

    Es geht darum, dass wenn man ein festmontiertes Blaulicht sieht, Egal ob echt oder Atrappe, dass man davon ausgeht, dass das Fahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehmen darf.

    Ist aber beim Wachdienst nicht der Fall und auch nicht wenn ich nen Oltimer mit montiertem Blaulicht fahre.

    Darum bin ich der Meinung dass der Wachdienst nicht mit Atrappen rumfahren darf.

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo !

    Das wird aber der "Otto-Normalfahrer" nicht unterscheiden können und müssen zwischen Blaulicht, Sonderrechte und Einsatzhorn. Das können noch nicht mal die "Fachleute" aus dem Fachforen.
    I believe on Digitalfunk

  3. #3
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    Das können noch nicht mal die "Fachleute" aus dem Fachforen.
    Jawoll, danke das so ein Spruch hat mit gefehlt ;)

    MfG Fabsi

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