
Zitat von
hannibal
wenn die SEG zum Wohnungsbrand rausfährt und nichts macht gibt es auch nichts
auf welcher Grundlage denn?
und das die Versicherung den SEG Eisnatz zahlt glaub ich auch nicht
die Fragen hatte das was mit der Brandbekämpfung zu tun
und wenn es dann nein heisst ist der Käse gegessen
Genau das ist die Frage, die das Geld bringt! Der Retter steht dort zur Absicherung der Feuerwehrkräfte bei dem Brandeinsatz! Die Bezahlung wird also m.E. nach der alten Regel
[(Anzahl der Einsatzkräfte)x(Stunden)]+[(Vergütungen der Fahrzeuge)]
errechnet. Also z.B. bei 2 RTWs:
[(2 mal RS/2 mal RA)x(2Std)]+[(2 mal RTW)]=
[(2 mal 12,00€/2 mal 15,00€)x(2)]+[(2 mal 50,00€)]=
[(24,00€+30,00€)x2]+[100,00€]=208,00€ Vergütung für die SEG-Kasse.
Die Rechnung geht, je nach Kommunal-Kreis in dem ich bin entweder direkt an den Kreis oder an den "Schuldigen" für den Einsatz - den Hauseigentümer.
Der Hauseigetümer ist zwar kein Goldener Weg, aber in einigen Kreisen leider von den Sesselpfurzern des Kreises so vorgeschrieben...... :-(
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator