Komm mal am 09.11.2006 zum Martinimarkt in 31719 Wiedensahl , da erklären wir dir mal wie das mit der Abrechnung eines SEG-Retters läuft!
Komm mal am 09.11.2006 zum Martinimarkt in 31719 Wiedensahl , da erklären wir dir mal wie das mit der Abrechnung eines SEG-Retters läuft!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Kein Griff, kein Name, keine Abrechnung.
Grüße aus Augsburg
Happyrescue
??????????????????????????Zitat von happyrescue
Drück dich doch bitte mal in unserer schönen deutschen Sprache aus! Komplette Sätze helfen ungemein!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Moin moin,
ich glaube, er wollte folgendes zum Ausdruck bringen: Da nach unserem Sozialgesetzbuch nicht die Arbeit am Patient bezahlt wird, sondern nur der reine Transportdienst, wird es kein Geld geben, wenn keine Transporte durchgeführt werden.
Aber in diesem Punkt bin ich mir nicht ganz sicher: Wenn der RTW (oder was auch immer) zur Sicherung der eingesetzten Feuerwehren dient, kann man ihn betimmt über die Einsatzkosten der Feuerwehr aufbrummen.
Wenn der RTW allerdings zur Patientenversorgung alarmiert wird, dann allerdings keine Verletzten versorgt, dan gibt´s nix.
Die Krankenkasse wird auf keinen Fall zahlen, wenn keine Transporte durchgeführt werden.
Gruß, Mr. Blaulicht
und was ist mit dem SEG-Retter das ist hier die Frage oder ????????????
Gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
@ Mr Blaulicht:
Da muss ich ein wenig wiedersprechen: Bezahlt wird auch die "Hilfeleistung vor Ort", daher fährt ja auch kein Fzg wieder weg ohne mindestens Puls und Blutdruck gemessen zu haben. Die Werte in das RD-Protokoll, Einsatznummer sofort von der Leitstelle anfordern und eintragen und siehe da: Es gibt Geld (für SEG-Retter zwar sowieso bei jedem Einsatz wesentlich weniger als für den regulären RD, aber immerhin).
Z.B. bei einer Bereitstellung Feuer (zur Absicherung der Fw) geht die Rechnung, nach Fzg+Personalkosten an den Verursacher, also den Hauseigentümer, der gerade abgebrannt ist (Ist mE. nicht das Optimum so einem auch noch eine Rechnung zu stellen, aber so müssen wir es nach Anweisung der Region leider tun...)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Nunja, weiß nicht ob das Länderabhängig ist, aber in Bayern:
NA-Bahandlung => verrechnungsfähig
RA-Behandlung => nicht verrechnungsfähig
Transport =>verrechnungsfähig
Bereitstellung/Absicherung ohne Patientenkontakt => nicht verrechnungsfähig
, egal ob RTW aus öffentlich rechtlicher Vorhaltung oder HiOrg eigenes Fzg. (im Auftrag der RLST, wenn z.B. Vorhaltungs-RTW nicht verfügbar, Hintergunddienst, SEG)
Grüße aus Augsburg
Happyrescue
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