Moin moin,
ich glaube, er wollte folgendes zum Ausdruck bringen: Da nach unserem Sozialgesetzbuch nicht die Arbeit am Patient bezahlt wird, sondern nur der reine Transportdienst, wird es kein Geld geben, wenn keine Transporte durchgeführt werden.
Aber in diesem Punkt bin ich mir nicht ganz sicher: Wenn der RTW (oder was auch immer) zur Sicherung der eingesetzten Feuerwehren dient, kann man ihn betimmt über die Einsatzkosten der Feuerwehr aufbrummen.
Wenn der RTW allerdings zur Patientenversorgung alarmiert wird, dann allerdings keine Verletzten versorgt, dan gibt´s nix.
Die Krankenkasse wird auf keinen Fall zahlen, wenn keine Transporte durchgeführt werden.
Gruß, Mr. Blaulicht