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Thema: SEG Retter im Bereitstellungseinsatz

  1. #16
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    Nunja, weiß nicht ob das Länderabhängig ist, aber in Bayern:
    NA-Bahandlung => verrechnungsfähig
    RA-Behandlung => nicht verrechnungsfähig
    Transport =>verrechnungsfähig
    Bereitstellung/Absicherung ohne Patientenkontakt => nicht verrechnungsfähig

    , egal ob RTW aus öffentlich rechtlicher Vorhaltung oder HiOrg eigenes Fzg. (im Auftrag der RLST, wenn z.B. Vorhaltungs-RTW nicht verfügbar, Hintergunddienst, SEG)
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  2. #17
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    wenn die SEG zum Wohnungsbrand rausfährt und nichts macht gibt es auch nichts

    auf welcher Grundlage denn?

    und das die Versicherung den SEG Eisnatz zahlt glaub ich auch nicht

    die Fragen hatte das was mit der Brandbekämpfung zu tun

    und wenn es dann nein heisst ist der Käse gegessen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #18
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    Zitat Zitat von hannibal
    wenn die SEG zum Wohnungsbrand rausfährt und nichts macht gibt es auch nichts

    auf welcher Grundlage denn?

    und das die Versicherung den SEG Eisnatz zahlt glaub ich auch nicht

    die Fragen hatte das was mit der Brandbekämpfung zu tun

    und wenn es dann nein heisst ist der Käse gegessen
    Also für den Bereich NRW ist das mal so pauschal nicht richtig. Die Mitarbeit einer SEG leitet sich aus dem FSHG ab (§18). Also gibt es schonmal eine generelle Grundlage, warum überhaupt ein RTW der HiOrg einsatzbar ist (eben als SEG/KatS) und dann auch vielleicht abrechenbar.

    Die gesetzliche Grundlage wäre also mal da. Das ganze hat aber ein ABER: Den $40 FSHG NW. Der besagt, daß die HiOrg die vorbereitenden Kosten selbst tragen muss. Ausserdem noch der $41(1) FSHG (Einsätze nach dem FSHG sind unentgeldlich).

    Also kann mal tatsächlich nicht einfach mal so drauf los abrechnen. Dann kommt noch $41(2): Gibt es einen Verursacher, der eine der dort genannten Bedingungen erfüllt (z.B. Vorsatz) so kann der Kreis oder die Gemeinde die Kosten in Rechnung stellen. Hier wäre auch die RTW Bereitstellung anzusiedeln. Für das Feuer gilt: War es Vorsatz kann man dem Verursacher eine Rechnung schreiben. Sonst nicht.

    Ebenso ein Thema sind Anforderung der Polizeibehörden (Bsp: Eigenschutz für ein SEK). Auch hier ist bei einem offiziellem Einsatzauftrag erstmal die Abrechnung möglich. (Natürlich sollte dann im Vorfeld die Abrechnungssätze fixiert worden sein).

    Ganz anders sieht es wieder für die das eingesetzte Personal aus (NICHT die HiOrg an sich). Nach §12(2) hat er seinen Arbeitslohn für die Dauer des Einsatzes weiter zu erhalten. Der Arbeitgeber kann diese Kosten dann gegenüber dem Kreis wiederum geltend machen (Auf Antrag). Das gilt für alle Einsätze. Egal ob man Schneschaufeln geht oder Brände bekämpft.

    Das ganze setzt natürlich voraus, daß ein offizieller Einsatzauftrag vorliegt. Nur mal mit nem RTW vorbeifahren und dann die Zeit absitzen ist zwar sehr nett, aber nicht abrechenbar.

  4. #19
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    Zitat Zitat von hannibal
    wenn die SEG zum Wohnungsbrand rausfährt und nichts macht gibt es auch nichts
    auf welcher Grundlage denn?
    und das die Versicherung den SEG Eisnatz zahlt glaub ich auch nicht
    die Fragen hatte das was mit der Brandbekämpfung zu tun
    und wenn es dann nein heisst ist der Käse gegessen

    Genau das ist die Frage, die das Geld bringt! Der Retter steht dort zur Absicherung der Feuerwehrkräfte bei dem Brandeinsatz! Die Bezahlung wird also m.E. nach der alten Regel
    [(Anzahl der Einsatzkräfte)x(Stunden)]+[(Vergütungen der Fahrzeuge)]
    errechnet. Also z.B. bei 2 RTWs:
    [(2 mal RS/2 mal RA)x(2Std)]+[(2 mal RTW)]=
    [(2 mal 12,00€/2 mal 15,00€)x(2)]+[(2 mal 50,00€)]=
    [(24,00€+30,00€)x2]+[100,00€]=208,00€ Vergütung für die SEG-Kasse.

    Die Rechnung geht, je nach Kommunal-Kreis in dem ich bin entweder direkt an den Kreis oder an den "Schuldigen" für den Einsatz - den Hauseigentümer.
    Der Hauseigetümer ist zwar kein Goldener Weg, aber in einigen Kreisen leider von den Sesselpfurzern des Kreises so vorgeschrieben...... :-(
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #20
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    und wer bezahlt die ?

    Die Versicherung?

    Glaub ich nicht, so pissig wie die sich in der letzen Zeit mit dem Geld drangestellt haben

    da kommt wahrscheinlich

    es ist nichts passiert also zahlen wir nicht ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  6. #21
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    würd mich interessieren wie das abgerechnet wird.
    bei uns ist es so

    einsatz mit der fw:
    -es wird nicht transportiert -> es gibt nichts

    -es wird transportier

    -> die rlst weis nicht bescheid (leicht verletzt) -> es gibt nichts da seg kein vertragspartner der KK

    -> die rlst segnet das ab -> es gibt immer noch nich , den die seg ist trotz "auftrag" immer noch kein vertragspartner.

    konstruktive ideen wie gesetzestexte bitte per pn, der rest hier

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