Soweit ich das bis jetzt verstanden hab, ist das technische Empfangen nicht unbedingt verboten, wohl aber das Auswerten der empfangenen Sendungen, sprech zuhören, was gesagt wird, Auswerten von POCSAG, Fünftonfolgen.
Wenn Du zufällig mit Deinem Scanner auf einer BOS-Frequenz landest ist das noch nicht strafbar. Sobald Du jedoch feststellst, dass das keine für Dich bestimmte Frequenz ist, mußt Du den Empfang einstellen und darfst auch niemand die Tatsache des Empfangs mitteilen.
Ich würde jetzt mutmaßen, dass der Empfang von BOS-Sendern mit einem Scanner, der jedoch keinen Lautsprecher und Kopfhörerausgang hat evtl. nicht verboten ist (bauartzugelassenes Gerät, Empfang aber keine Auswertung). Würde aber ja nicht viel Sinn machen. (Ist aber Spekualtion meinerseits).
duese