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Thema: Frage zum Recht

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Gab es da nicht einige Urteile (teils auch von höherer Stelle), die ganz klar sagen "Es ist nur illegal, wenn ich mit einem Gerät höre, dass nicht bauartzulassungsbedingt dazu bestimmt ist"? Heißt im Klartext: jeder Scanner mit Urkunde von der RegTP, in der der Frequenzbereich 75-87 genannt ist, ist zugelassen zum Mithören der BOS....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Soweit ich das bis jetzt verstanden hab, ist das technische Empfangen nicht unbedingt verboten, wohl aber das Auswerten der empfangenen Sendungen, sprech zuhören, was gesagt wird, Auswerten von POCSAG, Fünftonfolgen.
    Wenn Du zufällig mit Deinem Scanner auf einer BOS-Frequenz landest ist das noch nicht strafbar. Sobald Du jedoch feststellst, dass das keine für Dich bestimmte Frequenz ist, mußt Du den Empfang einstellen und darfst auch niemand die Tatsache des Empfangs mitteilen.

    Ich würde jetzt mutmaßen, dass der Empfang von BOS-Sendern mit einem Scanner, der jedoch keinen Lautsprecher und Kopfhörerausgang hat evtl. nicht verboten ist (bauartzugelassenes Gerät, Empfang aber keine Auswertung). Würde aber ja nicht viel Sinn machen. (Ist aber Spekualtion meinerseits).

    duese

  3. #3
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    @Ebi:

    Mal was anderes: Was wäre, wenn man einen Empfänger auf 87,5 MHz eingestellt hat, daran ein Panoramasichtgerät am ZF-Ausgang betreibt und sagen wir mal den Bereich ca. 2 MHz um die Mittenfrequenz sichtbar macht?

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  4. #4
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    @Ebi: Ist mir klar. Der würde ja auch keinen Sinn machen. Sollte nur erläutern, wie ich die Sache verstanden hab.

    duese

  5. #5
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    und wer nach den ganzen Erlebnissberichten immer noch einen Einsatzbereiten Scanner im AUto mitführt ist S E L B E R S C H U L D
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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