Ergebnis 1 bis 11 von 11

Thema: Frage zum Recht

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    10.09.2004
    Beiträge
    557
    Hallo Ebi!

    Also da gibt es auch noch Besonderheiten. Ich muss zum Programmieren nicht selbst abhören. Es gibt Geräte, die scannen und programmieren dann gefundene Kanäle selbst ab.

    Und dann gibt es Geräte, da kann man Kanäle nur mit einem PC Programm löschen. Wenn man das nicht hat, sind die nicht zu löschen. Habe ich auf irgendeinem Flohmarkt so ein Gerät gekauft, dann kann ich diese Kanäle ja nicht löschen. Oft weiß man es auch deshalb nicht, wie das geht, weil man keine Anleitung mehr hat. Man darf halt diese Kanäle nicht abhören.

    Sucht doch mal unter "Scannerurteile". Das hilft weiter. Aber es gilt immer noch: vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand! ;0)

    Viele Grüße
    Wolfgang

  2. #2
    Registriert seit
    30.11.2005
    Beiträge
    690
    Hallo,

    ich schließe mich Ebi an:
    Das Programmieren eines "normalen" Scanners setzt im Regelfall ein aktives Tun - nämlich Eintippen der Frequenzen - voraus. Da jeder weiß, dass ein Abhören des BOS-Funks nicht gestattet ist, kann hier also bereits der Vorsatz zu einer unerlaubten Tat angenommen werden. Und mal ehrlich, wie viele legal empfangbare Funkdienste bietet der 4m-Empfangsbereich der meist üblichen Scanner?
    Weiter gelten die Aussagen von Alarma - tatsächlich lehnen sich die Gericht auch in disen Bereichen hier an das Waffenrecht bzw. Rechtsprechungen zum Mitführen von Schusswaffen bei anderen Delikten an.
    Aber bedenke - das Strafrecht ist immer einzelfallbezogen und auch sehr von der Motivation der Ermittlungsbehörden (Pol+StA) und dem Richter abhängig!

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Gab es da nicht einige Urteile (teils auch von höherer Stelle), die ganz klar sagen "Es ist nur illegal, wenn ich mit einem Gerät höre, dass nicht bauartzulassungsbedingt dazu bestimmt ist"? Heißt im Klartext: jeder Scanner mit Urkunde von der RegTP, in der der Frequenzbereich 75-87 genannt ist, ist zugelassen zum Mithören der BOS....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
    Registriert seit
    29.08.2005
    Beiträge
    423
    Soweit ich das bis jetzt verstanden hab, ist das technische Empfangen nicht unbedingt verboten, wohl aber das Auswerten der empfangenen Sendungen, sprech zuhören, was gesagt wird, Auswerten von POCSAG, Fünftonfolgen.
    Wenn Du zufällig mit Deinem Scanner auf einer BOS-Frequenz landest ist das noch nicht strafbar. Sobald Du jedoch feststellst, dass das keine für Dich bestimmte Frequenz ist, mußt Du den Empfang einstellen und darfst auch niemand die Tatsache des Empfangs mitteilen.

    Ich würde jetzt mutmaßen, dass der Empfang von BOS-Sendern mit einem Scanner, der jedoch keinen Lautsprecher und Kopfhörerausgang hat evtl. nicht verboten ist (bauartzugelassenes Gerät, Empfang aber keine Auswertung). Würde aber ja nicht viel Sinn machen. (Ist aber Spekualtion meinerseits).

    duese

  5. #5
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    6.356
    @Ebi:

    Mal was anderes: Was wäre, wenn man einen Empfänger auf 87,5 MHz eingestellt hat, daran ein Panoramasichtgerät am ZF-Ausgang betreibt und sagen wir mal den Bereich ca. 2 MHz um die Mittenfrequenz sichtbar macht?

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  6. #6
    Registriert seit
    29.08.2005
    Beiträge
    423
    @Ebi: Ist mir klar. Der würde ja auch keinen Sinn machen. Sollte nur erläutern, wie ich die Sache verstanden hab.

    duese

  7. #7
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    und wer nach den ganzen Erlebnissberichten immer noch einen Einsatzbereiten Scanner im AUto mitführt ist S E L B E R S C H U L D
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •