schwierig, soweit ich weis kann bei einem sofort einsatzbereitem gerät auf dessen direkte nutzung geschlossen werden und könnte somit schon strafbar sein.
(Bsp. Scanner inkl. Akku + gespeicherten BOS frequenzen mit antenne im fahrgastraum eines fahrzeuges)
"zerlegter" also nicht direkt betriebsbereiter scanner - kein akku - kein netzteil - keine antenne - keine illegalen freq. (minimum eines davon besser mehrere faktoren) sind völlig legal und lassen eher auf transport oder lagerung schliessen als von einer direkten nutzung.
nur antenne neben den scanner legen o.ä. zählt hierbei nicht, der wäre innerhalb weniger sekunden wieder betriebsbereit zu machen...
hängt auch sehr starkt von den ordnungshütern ab die das gerät auffinden,
wie auch vom richter (falls es soweit kommt)
aber auch ganz stark von anderen äußeren umständen.
(nachts um 3:45 uhr mit dem pkw neben einer brennenden gartenbude und scanner mit akku + freq. aber antenne in der mitttelkonsole lässt eher auf eine benutzung schliessen als
bei einer routinekontrolle ein scanner ohne akku ohne programmierung im originalkarton im kofferraum)
lange rede kurzer sinn:
wie so häufig - Auslegungssache der Behörden