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Thema: Frage zum Recht

  1. #1
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    Frage zum Recht

    editiert
    Geändert von hänschenklein (06.12.2006 um 23:32 Uhr)

  2. #2
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    schwierig, soweit ich weis kann bei einem sofort einsatzbereitem gerät auf dessen direkte nutzung geschlossen werden und könnte somit schon strafbar sein.
    (Bsp. Scanner inkl. Akku + gespeicherten BOS frequenzen mit antenne im fahrgastraum eines fahrzeuges)
    "zerlegter" also nicht direkt betriebsbereiter scanner - kein akku - kein netzteil - keine antenne - keine illegalen freq. (minimum eines davon besser mehrere faktoren) sind völlig legal und lassen eher auf transport oder lagerung schliessen als von einer direkten nutzung.

    nur antenne neben den scanner legen o.ä. zählt hierbei nicht, der wäre innerhalb weniger sekunden wieder betriebsbereit zu machen...

    hängt auch sehr starkt von den ordnungshütern ab die das gerät auffinden,
    wie auch vom richter (falls es soweit kommt)
    aber auch ganz stark von anderen äußeren umständen.

    (nachts um 3:45 uhr mit dem pkw neben einer brennenden gartenbude und scanner mit akku + freq. aber antenne in der mitttelkonsole lässt eher auf eine benutzung schliessen als
    bei einer routinekontrolle ein scanner ohne akku ohne programmierung im originalkarton im kofferraum)

    lange rede kurzer sinn:
    wie so häufig - Auslegungssache der Behörden

  3. #3
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    @alarma

    deine ausführung hat ähnlichkeit mit dem waffenrecht!
    ich denke das es nicht strafbar ist, denn besitz ist erlaubt ,das programmieren auch, nur das abhören net.

  4. #4
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    @alarma

    deine ausführung hat ähnlichkeit mit dem waffenrecht!
    ich denke das es nicht strafbar ist, denn besitz ist erlaubt ,das programmieren auch, nur das abhören net.

    Aber wo hört der Transport auf? und wo hört das Abhören an?

    alarma hat recht, zumindest vertritt er die allgemeine Meinung in den 1000 Threads hier in diesem Forum, die sich um das selbe Thema kümmern. :-)


    Schönen Gruß aus dem stürmischen Norden :-)

  5. #5
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    Hallo Ebi!

    Also da gibt es auch noch Besonderheiten. Ich muss zum Programmieren nicht selbst abhören. Es gibt Geräte, die scannen und programmieren dann gefundene Kanäle selbst ab.

    Und dann gibt es Geräte, da kann man Kanäle nur mit einem PC Programm löschen. Wenn man das nicht hat, sind die nicht zu löschen. Habe ich auf irgendeinem Flohmarkt so ein Gerät gekauft, dann kann ich diese Kanäle ja nicht löschen. Oft weiß man es auch deshalb nicht, wie das geht, weil man keine Anleitung mehr hat. Man darf halt diese Kanäle nicht abhören.

    Sucht doch mal unter "Scannerurteile". Das hilft weiter. Aber es gilt immer noch: vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand! ;0)

    Viele Grüße
    Wolfgang

  6. #6
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    Hallo,

    ich schließe mich Ebi an:
    Das Programmieren eines "normalen" Scanners setzt im Regelfall ein aktives Tun - nämlich Eintippen der Frequenzen - voraus. Da jeder weiß, dass ein Abhören des BOS-Funks nicht gestattet ist, kann hier also bereits der Vorsatz zu einer unerlaubten Tat angenommen werden. Und mal ehrlich, wie viele legal empfangbare Funkdienste bietet der 4m-Empfangsbereich der meist üblichen Scanner?
    Weiter gelten die Aussagen von Alarma - tatsächlich lehnen sich die Gericht auch in disen Bereichen hier an das Waffenrecht bzw. Rechtsprechungen zum Mitführen von Schusswaffen bei anderen Delikten an.
    Aber bedenke - das Strafrecht ist immer einzelfallbezogen und auch sehr von der Motivation der Ermittlungsbehörden (Pol+StA) und dem Richter abhängig!

  7. #7
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    Gab es da nicht einige Urteile (teils auch von höherer Stelle), die ganz klar sagen "Es ist nur illegal, wenn ich mit einem Gerät höre, dass nicht bauartzulassungsbedingt dazu bestimmt ist"? Heißt im Klartext: jeder Scanner mit Urkunde von der RegTP, in der der Frequenzbereich 75-87 genannt ist, ist zugelassen zum Mithören der BOS....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
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    Soweit ich das bis jetzt verstanden hab, ist das technische Empfangen nicht unbedingt verboten, wohl aber das Auswerten der empfangenen Sendungen, sprech zuhören, was gesagt wird, Auswerten von POCSAG, Fünftonfolgen.
    Wenn Du zufällig mit Deinem Scanner auf einer BOS-Frequenz landest ist das noch nicht strafbar. Sobald Du jedoch feststellst, dass das keine für Dich bestimmte Frequenz ist, mußt Du den Empfang einstellen und darfst auch niemand die Tatsache des Empfangs mitteilen.

    Ich würde jetzt mutmaßen, dass der Empfang von BOS-Sendern mit einem Scanner, der jedoch keinen Lautsprecher und Kopfhörerausgang hat evtl. nicht verboten ist (bauartzugelassenes Gerät, Empfang aber keine Auswertung). Würde aber ja nicht viel Sinn machen. (Ist aber Spekualtion meinerseits).

    duese

  9. #9
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    @Ebi:

    Mal was anderes: Was wäre, wenn man einen Empfänger auf 87,5 MHz eingestellt hat, daran ein Panoramasichtgerät am ZF-Ausgang betreibt und sagen wir mal den Bereich ca. 2 MHz um die Mittenfrequenz sichtbar macht?

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  10. #10
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    @Ebi: Ist mir klar. Der würde ja auch keinen Sinn machen. Sollte nur erläutern, wie ich die Sache verstanden hab.

    duese

  11. #11
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    und wer nach den ganzen Erlebnissberichten immer noch einen Einsatzbereiten Scanner im AUto mitführt ist S E L B E R S C H U L D
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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