Zitat Zitat von Buffy
Ein FR auch als Notarzt darf nicht als NEF eigesetzte werden wenn.
Ich denke mal, du hast die Beiträge nicht gelesen...

Denn:
Die Bezeichnung NEF bedeutet: Notarztzubringer frei übersetzt...
Welches Fahrzeug das ist, ist wurst piep egal...
Und wenn ich einen RTH nehme und als "NEF" "disponiere" tja... dann ist das so...

Zitat Zitat von Buffy
1.) Das Fhz nicht mit allem dem vom Notarzt benötigten zusatsbestückung hat.
Seit wann bitte braucht ein NA zwingend eine "zusatzbestückung" ???
Ich denke da nur mal an so sachen wie der alt bekannte "Aderlass"... den kann ein NA im Notfall auch nur mit einem KFZ-Verbandkaste durchführen...
Wenn er das will...

Zitat Zitat von Buffy
2.) Desweiteren muss ein NEF mit mindestens 2 Pers. Besetzt sein. Je nach KV sollte sich ein RA darunter befinden.
Das wurde ja schon wiedersprochen...
Da das FR-Fahrzeug ja nicht offiziell als NEF deklariert ist, fällt es auch unter keine Fahrervorschrift oder ähnliches...
Und wenn die LST einen NA schicken kann, den ich Nach dem Einsatz wieder an die E-Stelle zurück zu seinem Auto fahren muss... Dann werd ich das brav tun, denn mir ist der NA im Notfall lieber als die vermeidung einer doppelten autofahrt...

MfG Fabsi