Hi,
Wir können jetzt wieder einen endlos langen Threat aufmachen wg. Sonderrechte PRO/CONTRA usw.
Aber eigendlich ist ja schon alles gesagt.
Wenn ich der Meinung bin, eine Übertretung der STVO im Rahmen der Sonderrechte ist unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertig und ich werde dabei von der Polente angehalten, dann kann man als erstes mal versuchen den Sachverhalt zu erklären.
Im Normalfall werden die meisten dann ein Einsehen haben und jemanden ziehen lassen. Falls nicht bringt auch endloses Diskutieren nichts, kostet nur noch mehr Zeit. Also Personalien feststellen lassen, weiterfahren, seinen jeweiligen Vorgesetzten informieren und auf den Anhöhrungsbogen warten.
Wenn dieser dann kommt, den Sachverhalt schriftlich darlegen mit Bestätigung der Feuerwehr und Hinweis auf die Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme der Sonderrechte.
Die Bussgeldstelle wird dann nur noch überprüfen ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde und sofern dies der Fall ist, das Verfahren einstellen.
Bei entsprechenden Beziehungen kann der jeweilige Leiter der FW natürlich auch vorher die Busgeldstelle informieren und so den Verwaltungsweg abkürzen.
Da der TE ja bereits geschrieben hat, dass ihm bereits gesagt wurde das sich darum gekümmert wird, denke ich, dass es genau so laufen wird!
Achja, ein Wort noch zur Verhältnismäßigkeit:
Hier wird behauptet, das es in keinem Fall gerechtfertigt sei in einer Einbahnstr. verkehrt einzufahren, da es eine Gefährdung erheblichen Ausmaßes sei.
Dieses kann ich jetzt so nicht nachvollziehen.
9 von 10 Einbahnstraßen die ich kenne sind Übersichtlich und nur auf grund der Enge oder aus Gründen der Verkehrsflussregelung (unerwünschte Abkürzung durch Wohngebiete) eine Einbahnstraße. Gerade in Großstädten gibt es doch auch oft Straßen die mehrere 100m lang sind und nur die letzten 20m sind Einbahnstr. ebend nur aus diesem Grund.
Oder die Einbahnstraßen sind so eng, dass man halt nur langsam in eine Richtung fahren kann. Wenn es dann zu Begegnungsverkehr kommt, dann ist es eine Behinderung, aber doch keinesfalls eine Gefährdung.
Anders sieht es natürlich bei großen Hauptstraßen mit Richtungsfahrbahnen aus, aber ich kann nirgendwo im Threat erkennen das der TE eine solche gemeint hat und da spricht einfach die Wahrscheinlichkeit und das eher geringe Verwarngeld für eine eher harmlose Seitenstraße.
Gruß
Carsten