Zitat Zitat von infants25 Beitrag anzeigen
Moin,

also man kann diskutieren so viel man möchte im Gesetzbuch ist es einfach ZU UNGENAU, beschrieben , wan wie wo was.
Genauer geht es doch eigentlich nicht:
An lichttechnischen Einrichtungen (inkl. Leuchtstoffen und reflektierenden Mitteln), darf nur das angebracht sein, was angebracht sein muss (z. B. Bremslicht) oder was ausdrücklich angebracht sein darf (z. B. Nebelscheinwerfer oder auch das blinkende Schild "Arzt Notfalleinsatz" unter bestimmten Voraussetzungen). Alles andere ist nicht erlaubt.