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Thema: Beleuchtete Warnschilder "Feuerwehr im Einsatz" verboten?

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  1. #1
    Tux Gast
    Zitat Zitat von Andreas 53/01 Beitrag anzeigen
    Hallo !
    Demnach ist alles was nicht in der StVZO aufgeführt grundsätzlich zunächst einmal nicht zulässig!
    Andere als in der StVZO genannten Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verwendet werden, dazu zählen auch leuchtende Namensschilder, Weihnachtsbäume und sonstige Einrichtungen.
    Demnach ist das nicht so!

    Juristische Texte muss man so nehmen, wie sie stehen. Und da steht kein Ausschluss, dass es irgendwas anderes nicht geben darf. Es steht auch nichst von einem Verbot von erweiterten, unbeeinträchtigenden Leuchtanlagen. Wenn doch, möchte ich den exakten Wortlaut dazu sehen.

    Das mit dem Verbot ist ein Gerücht. Es ist nicht generell verboten. Es konnte mie zumindest noch niemand (trotz vieler Diksussionen und Anfragen) eindeutige Gesetzestexte vorlegen, die das auch in irgendeiner Art und weise direkt widergeben. Was verboten ist, ist sich dadurch Sonder- oder Wegerechte zu verschaffen (da man auch im Einsatzfall als freiwillige Einzelperson keine Rettungsorganisation darstellt) und falls man andere vekhrsteilnehmer dadurch beeinträchtigt oder in die irre führt.
    Da dies aber sehr häufig der Fall ist, ist vermutlich dieses Gerücht entstanden. Merkwürdigerweise behauptet das auch der TÜV, weil durch äußere Leuchtsysteme eine Verädnerung am Fahrzeug vorgenommen wurde und die Betriebserlaubnis erlöschen soll. Dies ist aber auch inkorrekt, da ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nur dann vorliegt, wenn eine fest montierte äußere Veränderung gemacht wird. Wäre dies anders, dürfte man keine Autoantenne gegen unoriginale selbst auswechseln.

    Es wird aber kein Polizist einem den Kopf abreissen, wenn man trotzdem einen leuchtenden Dachaufsetzer hat, falls amn an eine Unfallstelle kommt und durch viel Licht-Tarau die Unfallstelle sichert.

    In diesem Sinne!

    PS: Es könnte höchstens sein, dass dem StGB etwas unterschwellig zu entnehmen ist.
    Geändert von Tux (20.10.2008 um 14:34 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von Tux Beitrag anzeigen
    Das mit dem Verbot ist ein Gerücht. Es ist nicht generell verboten. Es konnte mie zumindest noch niemand (trotz vieler Diksussionen und Anfragen) eindeutige Gesetzestexte vorlegen, die das auch in irgendeiner Art und weise direkt widergeben.
    Wie interpretierst Du denn folgenden Abschnitt der StVZO?
    § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. (...)
    Merkwürdigerweise behauptet das auch der TÜV, weil durch äußere Leuchtsysteme eine Verädnerung am Fahrzeug vorgenommen wurde und die Betriebserlaubnis erlöschen soll. Dies ist aber auch inkorrekt, da ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nur dann vorliegt, wenn eine fest montierte äußere Veränderung gemacht wird. Wäre dies anders, dürfte man keine Autoantenne gegen unoriginale selbst auswechseln.
    Den Leuten von TÜV, Dekra und anderen Prüfinstitutionen vertraue ich da ja mehr, zumal das durchaus die vorherrschende Meinung ist. Aber ich kann bei Gelegenheit mal den mir bekannten Prüfingenieur fragen.

    edit: Achja, wenn es so wie von dir beschrieben wäre, wieso sollte man dann für den Arzt im Notfalleinsatz eine so komplizierte und detaillierte Sonderregelung einführen (§52 (6) StVZO)?

  3. #3
    infants25 Gast
    Moin,

    also man kann diskutieren so viel man möchte im Gesetzbuch ist es einfach ZU UNGENAU, beschrieben , wan wie wo was.

    SO meine Meinung, obwohl ich viel mit Gesetzen zu tun habe.

    Mir ist bekannt, das einige bei uns aus der Wehr sich so Dachaufsetzer besorgen wollten, aber dies ist auch ins Wassergefallen, man hat den Sinn dabei nicht verstanden, 30sec. schneller an der Wache zu sein, wenn trotzdem noch kein Maschinist vor ort ist.

    gruß

  4. #4
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    Zitat Zitat von infants25 Beitrag anzeigen
    Moin,

    also man kann diskutieren so viel man möchte im Gesetzbuch ist es einfach ZU UNGENAU, beschrieben , wan wie wo was.
    Genauer geht es doch eigentlich nicht:
    An lichttechnischen Einrichtungen (inkl. Leuchtstoffen und reflektierenden Mitteln), darf nur das angebracht sein, was angebracht sein muss (z. B. Bremslicht) oder was ausdrücklich angebracht sein darf (z. B. Nebelscheinwerfer oder auch das blinkende Schild "Arzt Notfalleinsatz" unter bestimmten Voraussetzungen). Alles andere ist nicht erlaubt.

  5. #5
    infants25 Gast
    Hey,

    da magst du vollkommen Recht, haben , nur für was braucht man das für die Feuerwehr, bei der Anfahrt ans Gerätehaus bei Einsätze, ich glaub andere Autofahrer sind eher verunsichert und machen mehr fehler, als wenn man ohne die Schilder ans Ziel kommt. Brauch nicht mal ein Auto Wohnung gegenüber der Wache..

    gruß

  6. #6
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    Zitat Zitat von Tux Beitrag anzeigen
    weil durch äußere Leuchtsysteme eine Verädnerung am Fahrzeug vorgenommen wurde und die Betriebserlaubnis erlöschen soll
    Tatsächlich gibts ohne Gefährdung nur noch Mängelkärtchen, mit Gefährdung dann das Betriebsverbot. Man hat hier schwammige Regelung 1 gegen schwammige Regelung 2 getauscht. Ändert nix an der Sache, dass es nicht legal ist.

    Dies ist aber auch inkorrekt, da ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nur dann vorliegt, wenn eine fest montierte äußere Veränderung gemacht wird. Wäre dies anders, dürfte man keine Autoantenne gegen unoriginale selbst auswechseln.
    Für die Antenne gibts wiederum ne Regelung, die wiederum Ermessenessache ist. Von dem Tauschteil geht nicht mehr Gefahr aus als von dem Originalteil - wenn du natürlich ne Langwellenantenne aufs Dach wirfst und damit rumfährst, dann schon.

    Es wird aber kein Polizist einem den Kopf abreissen, wenn man trotzdem einen leuchtenden Dachaufsetzer hat, falls amn an eine Unfallstelle kommt und durch viel Licht-Tarau die Unfallstelle sichert.
    Wir haben hier gerade neue Frischlinge bekommen... DOCH!

    PS: Es könnte höchstens sein, dass dem StGB etwas unterschwellig zu entnehmen ist.
    Das StGB hat damit nix zu tun :-), das steht in der StVO, Anlage Bußgelder bzw StVZO, ebenfalls Bußgelder

  7. #7
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    @ 93/1 : Darf man Fragen, aus welchem Bundesland Du kommst ?

    Gruß

    Werner

  8. #8
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    Hallo Ihrz,

    Also das so ein schild Verboten ist weiß jeder und bedarf auch keiner wirklichen erklärung. Ob die Polizei das im jeweiligen Landkreis nun Tolleriert oder nicht spielt meiner meinung nach keine Rolle.

    Warum ich mich dennoch hier melde... tzja... ich hab seeeeeeehr lange überlegt was ich Sinnvoll machen kann um einen anderen Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen das ich evtl. auf dem weg zum Gerätehaus bin. Hintergrund hier ist das es in der Vergangenheit Tagsüber durch behinderung anderer Verkehrsteilnehmer bis hin zu doppelt so langer Anfahrt dauert.

    Bedeutet das diese Leute mit einer Geschwindigkeit fahren die weit unterhalt der erlaubten liegt. Und Teilweise auch die Platzverhältnisse ehr schlecht sind ist. z.B. breitere Straße fährt ziehmlich Mittig, oder enge strasse eh keine Chance dran vorbei zu kommen.

    Ich denke es gibt etliche dinge die ich hier nun schreiben könnte nur jeder weiß was gemeint ist. Ich möchte gleich darauf hinweisen das ich keinen freifahrtsschein will und auch nach möglichkeit nur legale mittel nutzen möchte. Macht er dennoch kein Platz ist es halt so, nur von Warnblinker und Nebelscheinwerfer halte ich nicht viel... gerade Warnblinker wäre denke ich bei mir fatal da ich egal welche anfahrt IMMER min. 2 mal abbiegen muss.

    nunja.... Jeder kennt ja die Dicken Hupf jacken und deren mit Klett angebrachten Rückenschilder "FEUERWEHR". Nun habe ich jemanden der Mir diese Schilder machen kann mit z.B. "FEUERWEHR - EINSATZ" (Feuerwehr Zeile1 und Einsatz Zeile2) Auch in Spiegelschrift das ganze.

    Denkt Ihr das sowas was bringen könnte? Oder Jemand evtl. schon erfahrungen? Es geht mir eigentlich nur Einsatzfahrten die Tagsüber sind. Abends sind immer ausreichend kameraden in der Gemeinde und da ist in der Regel auch ned so viel Verkehr. Tagsüber wäre es aber schon nicht das schlechteste.

    Grüße Mister

  9. #9
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    4.289
    Naja, als Alles-ganz-genau-Nehmer könnte man jetzt sagen, dass auch Rückenschilder als Teil der Beleuchtungseinrichtung zu werten sind, wenn sie aus reflektierendem Material sind.
    Aber ganz unabhängig davon finde ich die Idee mit den Sonnenblendenschildern nicht schlecht. Einziges Manko dabei ist, dass diese Schilder vom Vordermann kaum wahrgenommen werden (können).

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #10
    Registriert seit
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    344
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Naja, als Alles-ganz-genau-Nehmer könnte man jetzt sagen, dass auch Rückenschilder als Teil der Beleuchtungseinrichtung zu werten sind, wenn sie aus reflektierendem Material sind.
    Gruß, Mr. Blaulicht
    Die fallen aber eindeutig nicht unter die Vorschriften der StVO oder StVZO. Zumal sie sich nicht an einem Fahrzeug befinden!

  11. #11
    Registriert seit
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    6.356
    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Die fallen aber eindeutig nicht unter die Vorschriften der StVO oder StVZO. Zumal sie sich nicht an einem Fahrzeug befinden!
    Servus!

    Wenn er sie am Fahrzeug (z.B. an der Sonnenblende anbringt) schon ;-)

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Naja, als Alles-ganz-genau-Nehmer könnte man jetzt sagen, dass auch Rückenschilder als Teil der Beleuchtungseinrichtung zu werten sind, wenn sie aus reflektierendem Material sind.
    Aber ganz unabhängig davon finde ich die Idee mit den Sonnenblendenschildern nicht schlecht. Einziges Manko dabei ist, dass diese Schilder vom Vordermann kaum wahrgenommen werden (können).

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Ich habe mir auch genau so ein Schild selbst gemacht.

    Ne schwarze Plastikscheibe und im Netz 2 Aufkleber bestellt mit Feuerwehr (einmal normalschrift und einmal spiegel).

    Ich bin der Meinung das es an der Sonnenblende mehr bringt wie auf dem Dach, da der vorherfahrende doch eher mal in den Rückspiegel schaut, gerade wenn da einer ziemlich dicht auffährt, und somit das Schild an der Sonnenblende eher sieht wie eins das auf dem Dach des Autos steht.

    Beleuchtung hab cih noch keine dran, aber sehr wahrscheinlihc kommt da in nächster Zeit was dran, da man das Schild im dunklen nicht sieht. Klar nachts sind weniger unterwegs, aber es fällt halt eher auf, wenn mal einer vorne her fährt.

    Erlaubt ist es nicht, das weis ich aber bei uns wird es gedulded, auch das auf dem Dach und da ich weis das es kein freifahrtschein ist und es den auch nicht gibt. (Rheinland-Pfalz übrigens)

    Werd morgen mal noch ein Bild machen und hier reinstellen.

    AngelOfFire
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  13. #13
    Registriert seit
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    809
    Zitat Zitat von Angeloffire Beitrag anzeigen
    [...]gerade wenn da einer ziemlich dicht auffährt, und somit das Schild an der Sonnenblende eher sieht wie eins das auf dem Dach des Autos steht[...]
    das hat er etz net wirklich geschrieben, oder?
    Rein aus Interesse: was ist bei dir "dicht" bzw. wie hoch ist dein Auto?
    Greetz

    Benni

  14. #14
    Registriert seit
    27.02.2002
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    Zitat Zitat von Angeloffire Beitrag anzeigen
    Ich bin der Meinung das es an der Sonnenblende mehr bringt wie auf dem Dach, da der vorherfahrende doch eher mal in den Rückspiegel schaut, gerade wenn da einer ziemlich dicht auffährt, und somit das Schild an der Sonnenblende eher sieht wie eins das auf dem Dach des Autos steht.
    Wenn du so dicht auffährst hast du schon kräftig was falsch gemacht.
    Und das ist dann auch nicht mehr von § 35 StVO gedeckt, daß wäre dann eine Straftat.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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