Zitat Zitat von Funkwehrmann
P.S.: Diese Übung ist angeblich laut FwD vorgeschrieben.
Moin moin,

Zitat Zitat von wikipedia.de
Leistungstest

Zum Tragen von Atemschutzgeräten ist in Deutschland die von der Berufsgenossenschaft geforderte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz G26.3-'Arbeiten unter schwerem Atemschutz' nötig. Diese ist für 3 Jahre, bei über 50jährigen nur 1 Jahr, gültig und muss dementsprechend regelmäßig wiederholt werden. Hierbei wird getestet, ob der Feuerwehrmann die nötige körperliche Verfassung zum Tragen von schwerem Atemschutz mitbringt. Sie setzt sich zusammen aus Lungenfunktionstest, EKG, Belastungs-EKG, Urinuntersuchung, Thorax-Röntgen (wegen der Strahlenbelastung nur alle 72 Monate). Zusätzlich zu dieser Untersuchung muss der Feuerwehrangehörige jährlich eine Belastungsübung absolvieren. Diese besteht aus Atemschutzübungsstrecke (Käfig) und mehreren Arbeitsgeräten. Insgesamt müssen während der Übung 80 kJ, bei über 50jährigen Personen 60 kJ Arbeit erbracht werden. Beispielsweise könnte diese Leistung folgendermaßen erbracht werden: 50 m Atemschutzübungsstrecke, 12 m Endlosleiter, 3 min Trimmradfahren, 300 m Laufband, sowie 14 Züge à 25 kg auf 2 m mittels Hammer. Dabei müssen alle Tests unter der kompletten Persönlichen Schutzausrüstung und unter schwerem Atemschutz durchgeführt werden.
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Gruß, Mr. Blaulicht