Moin alle,
ich habe gerade eine sehr interessante Aussage gefunden auf der Internetseite des NDR, dort beim Mitschnittservice. Dort wird wörtlich geschrieben:
Noch deutlicher geht es ja schon gar nicht mehr. Die beziehen sich exakt auf den von mir zitierten Gesetzestext und fertigen im Auftrag einen für rein private Zwecke gemachten Mitschnitt einer Sendung an. Dafür dürfen sie dann auch lediglich eine Aufwandsentschädigung nehmen. Das ist dann kein echter Verkauf, sondern nur eine Privatkopie, für die eine Erstattung der Auslagen und des Aufwandes gezahlt wird. Die machen also nichts anderes als jemand, der für jemand anderen eine Kopie einer Sendung macht.Zitat von NDR-Mitschnittservice
Es steht ja auch da, dass für andere, nicht-private Zwecke ein extra Angebot erstellt wird (hier ist es dann ein offizieller Verkauf).
Gruß,
Funkwart