Ergebnis 1 bis 15 von 42

Thema: Blaulicht und Frontblitzer nachrüsten!?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Zitat Zitat von Fabpicard
    Du darfst die entweder mit dem "ganz normalen" blaulicht zusammen schalten, dass die immer laufen, wenn das "normale" auf läuft.

    Oder du baust die in die Heckklappe ein, dann sollten die natürlich nur laufen, wenn das Blaulicht läuft UND die Heckklappe auf ist *g*

    Naja... aber Heckklappe bei nem LF ? *hrhr*

    MfG Fabsi
    Hallo !

    Grundsätzlich sind die Heckklappenblitzer nur für den kurzeitigen Gebrauch zugelassen, d.h. wenn durch das öffnen der Heckklappe das Rundumlicht auf dem Wagendach verdeckt werden würde, dürfen diese Blitzer eingeschaltet sein. Deswegen über den Kofferraum-Lichtschalter mittels Relais anschließen !

    In der Regel sind fast alle Blitzertypen nur für eine einzige Bestimmung zulässig, daher dürften Heckblitzer nicht als Front, und Front- nicht als Heckblitzer eingesetzt werden. Aber, wer weiß schon ( der TÜV wohl kaum ).

    Das Heckblaulichter abschaltbar sein müssen, mag sein, interessiert aber auch nicht wirklich jemanden, weil bei den meisten RTW die Heckleuchten in der Regel auch nicht abschaltbar sind. Das ist wieder so eine Typische Feuerwehr-Vorschrift, und ist vielleicht bei einer BF im Löschzug angebracht, aber bei einer FF wo die Fahrzeuge im zweiminuten-Takt ausrücken, kann man nicht von Kolonne sprechen...

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Hey Andreas!

    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    [...]Das Heckblaulichter abschaltbar sein müssen, mag sein, interessiert aber auch nicht wirklich jemanden, weil bei den meisten RTW die Heckleuchten in der Regel auch nicht abschaltbar sind. Das ist wieder so eine Typische Feuerwehr-Vorschrift, und ist vielleicht bei einer BF im Löschzug angebracht, aber bei einer FF wo die Fahrzeuge im zweiminuten-Takt ausrücken, kann man nicht von Kolonne sprechen[...]
    Man bedenke, dass es aber auch sogenannte Kreisfeuerwehrbereitschaften
    gibt, die im Verband ausrücken....

    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    [...]In der Regel sind fast alle Blitzertypen nur für eine einzige Bestimmung zulässig, daher dürften Heckblitzer nicht als Front, und Front- nicht als Heckblitzer eingesetzt werden. Aber, wer weiß schon ( der TÜV wohl kaum )[...]
    Hmm, das halte ich für nicht richtig.

    Diese Leuchten...

    - Hänsch Typ 40 pico
    - Hella WL-LED

    ...zum Beispiel sind als Heck- und Frontwarnleuchten zugelassen.

    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    [...]Grundsätzlich sind die Heckklappenblitzer nur für den kurzeitigen Gebrauch zugelassen, d.h. wenn durch das öffnen der Heckklappe das Rundumlicht auf dem Wagendach verdeckt werden würde, dürfen diese Blitzer eingeschaltet sein. Deswegen über den Kofferraum-Lichtschalter mittels Relais anschließen !
    [...]
    Es gibt diverse z. B. RTW´s, die Heckwarnleuchten statt einer RKL haben. Auch neue Feuerwehrfahrzeuge werden teilweise mit z. B. LED-Blitzern im Heck ausgestattet anstatt einer RKL.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  3. #3
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    bei uns hatten die KTW erst NUR Blitzer jetzt NUR LED angebracht

    Die LEd find ich deutlich besser; gerade im Dunkel,

    und, wie oben beschrieben hat die POL jetzt in der geschlossenen Heckscheibe 2 Blitzer,

    auch sehr imposant
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo !

    @Etienne, das ist richtig.

    Es gibt aber jede Menge ältere Anlagen, die eben hierfür keine Zulassung hätten.
    I believe on Digitalfunk

  5. #5
    Registriert seit
    27.06.2004
    Beiträge
    501
    Soweit ich weiß muss das dritte Blaulicht am Heck durch einen extra Schalter betätigt werden.Ich kenns so das die dritte Leuchte bei der Einsatzfahrt aus ist (Dem Maschinist der dahinter fahrenden DLK zuliebe =) ) und erst an der Einsatzstelle als Heckabsicherung eingeschaltet wird.

    Gruß Marv

  6. #6
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von firefighteropp
    Soweit ich weiß muss das dritte Blaulicht am Heck durch einen extra Schalter betätigt werden.
    "Muss" gilt nur für Fahrzeuge des Bundes, weil die öfter in Kolonnen fahren. Bei "normalen" kommunalen Fahrzeugen wird diese Schaltung zwar auch immer häufiger gewünscht (grad bei Fahrten im Löschzug ists auch sinnvoller), ist jedoch m.W. nicht vorgeschrieben.
    Übrigens ist es auch ein Gerücht, dass das Heckblaulicht nur angehen darf, wenn auch die vorderen eingeschaltet sind. Bundfahrzeuge haben getrennte Schalter für vorne und hinten und können diese unabhängig schalten. Der Zwang, dass die vorderen Blaulichter mitlaufen müssen, gilt nur für Frontblitzer.

  7. #7
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Moin moin,

    ich dachte immer, die ganze SoSi-Anlage darf nur laufen, wenn das vordere linke Blaulicht funktioniert.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Zitat Zitat von überhose
    "Muss" gilt nur für Fahrzeuge des Bundes, weil die öfter in Kolonnen fahren. Bei "normalen" kommunalen Fahrzeugen wird diese Schaltung zwar auch immer häufiger gewünscht (grad bei Fahrten im Löschzug ists auch sinnvoller), ist jedoch m.W. nicht vorgeschrieben.
    Übrigens ist es auch ein Gerücht, dass das Heckblaulicht nur angehen darf, wenn auch die vorderen eingeschaltet sind. Bundfahrzeuge haben getrennte Schalter für vorne und hinten und können diese unabhängig schalten. Der Zwang, dass die vorderen Blaulichter mitlaufen müssen, gilt nur für Frontblitzer.
    Hallo !

    Das ist falsch. Wo steht das ?

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  9. #9
    Registriert seit
    01.04.2003
    Beiträge
    520
    Zitat Zitat von überhose
    Übrigens ist es auch ein Gerücht, dass das Heckblaulicht nur angehen darf, wenn auch die vorderen eingeschaltet sind. Bundfahrzeuge haben getrennte Schalter für vorne und hinten und können diese unabhängig schalten. Der Zwang, dass die vorderen Blaulichter mitlaufen müssen, gilt nur für Frontblitzer.
    Also bei unserem Bundfahrzeug LF 16-TS ist das nicht so. Da geht das hintere nur wenn das vordere eingeschaltet ist. Im Anbetracht der Tatsache das von unserem LF noch jede Menge gleiche rum fahren denke ich auch das das nicht so ist wie du schreibst. Habe ich auch noch nie irgendwo gesehen.

    Gruß
    Reissdorf

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •