Ob Sonderrechte angewendet werden, ist die ALLEINIGE entscheidung des Fahrers, der das entsprechend dem Meldebild der Leitstelle entscheiden muss (i.d.R. gibt ja die Leitstelle durch entsprechende Zusatzinfos wie Notfalleinsatz ein Hinweis auf die zu erwartende Dringlichkeit)


Auch der Chef ist dafür selbst verantwortlich und muss abwägen, ob seine Anwesenheit am Einsatzort entsprechend dringlich geboten ist. Dies entscheidet er anhand der Lagemeldung der Leitstelle bzw. der Kollegen vor Ort. Sollte sich die Lage während der Anfahrt negativ oder positiv ändern beeinflusst dies natürlich auch die Weiterfahrt ob mit oder ohne SR.

Grundsätzlich gilt immer, sollte z.B. ein Geschwindigkeitsverstoß anhängig werden wird die Ordnungsbehörde bzw. ein Verkehrsrichter die Gründe für die Fahrt unter Berücksichtigung von §35 StVO ebenfalls abwägen und das Verfahren entsprechend einstellen bzw. eben nicht.