nix... vom Grundsatz her
das Kind hat nur einen neuen namen und einige Inhalte waren anderes
nix... vom Grundsatz her
das Kind hat nur einen neuen namen und einige Inhalte waren anderes
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
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