Ich wäre froh wenn ich als RA eine RS stelle hätte
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"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
aber dann könnte ich doch jetzt z.B einen ausbildung zur krankenschwester machen oder?
hey ,was ist jetzt der sogenannte unterschied zwischen Krankenschwester /pflegerin und Gesundheits- und Krankenpfleger/in ???
nix... vom Grundsatz her
das Kind hat nur einen neuen namen und einige Inhalte waren anderes
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
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ah ja,na dann..... aber man muss ja zur Berufsfachschule in dem Fall ,ne
du musst in 99,9 Prozent der Lehrberufe zur Berufsfachschule!!! Wo hast du gedacht kannst du den RA machen??? Das RW-Praktikum kommt erst im zweiten Jahr der Ausbildung! Davor siehst du höchstwarscheinlich nicht mal einen einzigen Patienten. Für einen Neueinsteiger steht da erst mal 1 Jahr Vollzeitschule aufm Stundenplan!!! Insgesamt 1600 Stunden!Zitat von Dodo15
Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!
Tröt falsch ( nicht ganz richtig)
RettAssG schreibt im ersten Jahr ein Orientierungspraktikum vor
Ferner ist es an den meisten Schulen Usus erst die RS ausbildung zu Ende zu machen (4 W Pat in der Klinik; 4 W pat im RD)
danach können nämlich die Azubis am WE oder in der Lehrgangsfreien Zeit ohne Probleme schon Rettung fahren (Pat ohne Ende)
Ausserdem musst du das Klinik Praktikum im ersten Jahr machen und wenn es da keine Pat gib weiss ich es auch nicht...
Und auch wenn ich es nicht gerne mache
Ich glaube sie weis das mit der Schule,
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