Soweit ich weiß, kann man sich nur Zeiten auf einem RTW anrechnen lassen. Als KTW-Stunden dürfen maximal 10% (aber hier gibt es unterschiedliche Aussagen) angerechnet werde. Je nach Bundesland musst Du allerdings - unabhängig von den vorher gefahrenen Diensten - einen gewissen Stundensatz NACH dem theoretischen Teil fahren. In BaWü sind das meines Wissens nach 320 h.

Gruß, Mr. Blaulicht