...Zitat von Mr. Blaulicht
So genau habe ich nicht nachgefragt, aber ich gehe mal davon aus, dass die dann auch RettAss Aufgaben erledigen, zumal sie ja qualifiziert sind..Müssen diese "RettSan" auch die Tätigkeiten durchführen, die ein RettAs macht, oder dürfen sie sich auf ihren Arbeitsvertrag als RettSan berufen?
Personalflaute ist hier, so wie ich das verstanden habe, kein Thema. Gibt halt zich RettAss die keine Arbeit finden, und deshalb z.B. als RettSans eingestellt werden.. Finds auch ne Frechheit!Müssen sie zum Beispiel bei Personalflaute mit einem richtigen RettSan einen RTW besetzen?