Das ist ja auch toll! :-(Zitat von Max K.
Wofür macht man dann die Ausbildung - wohlgemerkt aus dem eigenen Geldbeutel - wenn man anschliessend als "Hilfs-"Rettungsdienstler eingestellt wird?
Müssen diese "RettSan" auch die Tätigkeiten durchführen, die ein RettAs macht, oder dürfen sie sich auf ihren Arbeitsvertrag als RettSan berufen?
Müssen sie zum Beispiel bei Personalflaute mit einem richtigen RettSan einen RTW besetzen?
Gruß, Mr. Blaulicht





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