Zitat Zitat von Max K.
Und hier bei uns sind die RTW des Kreiseigenen RD fast alle nur mit RettAss besetzt, die aber als RettSans bezahlt werden..
Das ist ja auch toll! :-(
Wofür macht man dann die Ausbildung - wohlgemerkt aus dem eigenen Geldbeutel - wenn man anschliessend als "Hilfs-"Rettungsdienstler eingestellt wird?
Müssen diese "RettSan" auch die Tätigkeiten durchführen, die ein RettAs macht, oder dürfen sie sich auf ihren Arbeitsvertrag als RettSan berufen?
Müssen sie zum Beispiel bei Personalflaute mit einem richtigen RettSan einen RTW besetzen?

Gruß, Mr. Blaulicht