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Thema: Einsatzzentrale

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von HarryF
    Hallo

    In Bayern ist es so geregelt, dass die FF mindestens 55 Einsätze im Jahr haben müssen.
    Des weiteren muss der KBR diesen Antrag zustimmen.

    Es wird dann auch ein 2m-Gerät ohne Probleme genehmigt.

    Außerdem gibt es bestimmte Richtlinien, wie das ganze auszuführen ist.

    z. B. eine Richtantenne im 4m-Bereich, oder 2m nur auf Kanal 25 WO

    Nana ... so einfach ist das auch nicht.
    Erstmal sinds nur 52 Einsätze.
    Zweitens braucht die Wehr mindestens 3 selbständig agierende Gruppen.

    Für 2 m ist das 4 m Vorraussetzung
    Es muß ein eigenener Raum vorhanden sein
    Ebenso ein Fax.

    Ich glaub da fehlt aber noch was.
    Zusätzlich bekommt man dann aber nicht nur Kanal 25 WO sondern auch 55 WO.


    @ chocobo Das mit dem mobilen stimmt auch nicht ganz.
    Das Problem ist die Funkrufnamenzuordnung. Entweder ihr bekommt ein festes genehmigt, dann heißt es eben Florian X-Stadt (Dorf)
    Solltet ihr die Vorraussetzung nicht erfüllen dürft ihr auch mit einer mobilen Sendestation nicht als Florian X-Stadt (Dorf) funken.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    chocobo Gast
    Hallo!

    Also ich benötige ein 4-m Band Gerät in Form eines Handsprechfunkgerätes. Das wird ohne Probleme genehmigt. Das selbe für das 2-m Band.
    Jetzt finde ich aber kein Katalog oder ähnliches wo solche Geräte drin sind. Wenn ich unserem Bürgermeister jetzt den Hersteller, Typ usw mitteile ist das OK und es kommt wieder zur Ausschreibung. Allerdings in Form eines Handsprechfunkgerätes.
    Hat zufällig jemand so einen Katalog oder Internetseite wo man die Teil bestellen bzw anschauen kann?

  3. #3
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    Einfach mal ganz oben im Banner gucken :)

    Da wäre z.b. www.Kalina-funktechnik.de

    Dann gibts da noch unzählige andere, von denen mir die inetadressen jetzt spontan nicht einfallen :) Sorry an die anderen Händler... bin zu faul zum googeln...


    MfG Fabsi

  4. #4
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    Eine Einsatzzentrale mitt HFug
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
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    285

    Einsatzzentrale

    @cochobo

    also so einfach wie Du dir das vorstellst geht das nicht.

    Hast Du den die PDF's gelesen auf der IMI Seite?

    Mit Hand Fugs ist das eh nicht umsetzbar.
    Da steht zum Beispiel das ein 2 Meter Hand Fug nicht an einer Ortsfesten Antenne betrieben werden darf.

    Also bitte zuerst genau Informieren, dann planen!

    Als Funkgeräte schlage ich vor ein Fug 8 (4 Meter) und ein Fug 9 (Meter).
    Aufpassen beim Antrag auf Frequenznutzung! Antennenhöhe nicht über 10 Meter.
    Wenn es geht keine Rundstrahlantennen sonder Richtantennen je nach Strahlungsdiagramm sogar mit Dämpfung, je nach lage des FW-Hauses im Funkverkehrskreis.

    Gruß

    FUKW
    Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen und Unwilligen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen.

    Wir haben solange soviel mit sowenig versucht, das wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu vollbringen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von FUKW
    Antennenhöhe nicht über 10 Meter.
    Man muß das bloß begründen ...
    Wir haben für 2 m eine Antennenhöhe von 24 m genehmigt bekommen *gg*


    @ TE ... mal ehrlich ... erfüllt ihr überhaupt die Forderungen oder bildet ihr euch das mit 2 und 4 m Festfunkstelle nur ein?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    6.356
    Servus!

    @chocobo:
    Um welchen Neubau handelt es sich denn? Wie gross ist Eure Wehr, Einsatzzahlen, ...? Wer plant(e) denn die E-Technische Ausstattung? Der jenige sollte dann eigentlich auch Ahnung davon haben. Was meinst Du mit dem Satz "...ist von oben so gesagt worden..."? Wer ist "oben"? Kommandant, KBM, KBI, KBR, Bürgermeister, Landrat, ...?
    Ich denke hier im Forum kann man Dir nur helfen, wenn Du einige Infos verrätst. Anderweitig wird nur eine Anfrage beim IM helfen, ob eine ortsfeste Funkstelle bei Euch genehmigt wird, denn dann hat sich wohl auch die Ausschreibung derselben erledigt, wenn sie nicht genehmigt wird. In diesem Zusammenhang auch auf evtl. Zuschussrückzahlungen etc. achten, da sind manche Herren sehr penibel.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  8. #8
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    3.336
    also, unsere EZ (NaSt) läuft so:
    4m - Festgerät mit Kabel (vermute ich) zur Relaisstelle
    4m - Festgerät Fug 8b mit Dachantenne
    2m - Festgerät Fub 9b mit Dachantenne
    Alarmgeber Sonnenburg S2000/200
    2 voneinander getrennte PCs mit BASIS zur Alarmierung / Alarmempfang von der erstauslösenden Stelle (Polizei) mit Internet
    1 Nebenstellentelefon, das die Dienstrufnummer auf sich aufschalten kann
    1 Faxgerät

    Zusätzlich gibt es 1 Fug 13b Motrola MTS 2013 (tragbar 4m), damit die armen Kerle, die die NaSt besetzen, auch in der angrenzenden Dienstwohnung sein können; 4 schnurlose Telefone (für jeden Dienstwohnungsbesitzer eins), die im Dienst (nachts, Feiertag, Wochenende) auf die offizielle Dienstnummer aufgeschaltet wird.
    Das alles läuft offiziell so.
    Is mal ne Anregung.

  9. #9
    Registriert seit
    27.06.2006
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    113
    Könnt Ihr die Genehmigung nicht irgendwie umgehen?
    Wir haben zum Beispiel ein Krad das zur Bereitschaft gehört. Zu diesem gehört ein tragbares 4m-Gerät. In der Praxis bleibt das Krad beim normalen Einsatz im Stall aber der Wehrführer benutzt das Funkgerät als "seins" - auch mit dem Rufnamen des Krads.

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