Hallo und Willkommen!
Da bist Du hier ja richtig bei uns.
Also als erstes würde ich gerne wissen aus welchem Bundesland Du kommst.
Weil das Genehmigungsverfahren in den Bundesländern immer etwas anders ist.
Gruß
FUKW
Hallo und Willkommen!
Da bist Du hier ja richtig bei uns.
Also als erstes würde ich gerne wissen aus welchem Bundesland Du kommst.
Weil das Genehmigungsverfahren in den Bundesländern immer etwas anders ist.
Gruß
FUKW
Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen und Unwilligen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen.
Wir haben solange soviel mit sowenig versucht, das wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu vollbringen.
Hallo.
Wir haben bei uns im März ein neues Gerätehaus bekommen .
Es wurde ein FUG 8b und ein FUG 8b1 für Kanal 377 WO .
Und was sonst noch alles gebraucht wird / alles von einer Fachfirma .
Das Genehmigungsverfahren beim LR. und IM. ist noch am laufen .
Sollte aber kein Problem sein / das FUG 8 ist eine Ortsfeste Funkstelle
Das kommt aufs Bundesland an, in allen Bundesländern sind klippe und klare Anforderungen gestellt und in manchen ist es gänzlich untersagt.Zitat von florian1968
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Hallo!
Die Einsatzzentrale steht in Bayern. Ich habe mich mit meinem Kommandanten gerade unterhalten. Der hat jetzt gesagt das man ein 4-m Band haben darf allerdings nur ein mobiles. Ohne einen Antennenanschluß auf dem Dach! Und man muss es herumtragen können!
Das was ich persönlich absolut nicht verstehe.
Habt ihr vielleicht sowas wie eine Anleitung "Wie baue ich eine Einsatzzentrale?".
Hi,
ich kenne viele Feuerwehren in Bayern, die ein festes 4m genehmigt bekommen haben, sogar mit Dachantenne, obwohl sie keine alarmauslösenden Stellen sind!!
Gruß SEG
Hallo
In Bayern ist es so geregelt, dass die FF mindestens 55 Einsätze im Jahr haben müssen.
Des weiteren muss der KBR diesen Antrag zustimmen.
Es wird dann auch ein 2m-Gerät ohne Probleme genehmigt.
Außerdem gibt es bestimmte Richtlinien, wie das ganze auszuführen ist.
z. B. eine Richtantenne im 4m-Bereich, oder 2m nur auf Kanal 25 WO
Hallo Zusammen!
Also wie das in Bayern geregelt ist steht in den BOS Richtlinien bzw. in der Vollzugsbekanntmachung.
Alles zu finden unter:
http://www.innenministerium.bayern.d...kommunikation/
Man muß einige Voraussetzung erfüllen um eine Festfunkstelle im 4 oder 2 Meter Band genehmigt zu bekommen.
Den Vordruck findest Du auch auf der Seite des Innenministeriums.
Wenn Du noch was brauchst melde Dich per PN.
Gruß
FUKW
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Zitat von HarryF
Nana ... so einfach ist das auch nicht.
Erstmal sinds nur 52 Einsätze.
Zweitens braucht die Wehr mindestens 3 selbständig agierende Gruppen.
Für 2 m ist das 4 m Vorraussetzung
Es muß ein eigenener Raum vorhanden sein
Ebenso ein Fax.
Ich glaub da fehlt aber noch was.
Zusätzlich bekommt man dann aber nicht nur Kanal 25 WO sondern auch 55 WO.
@ chocobo Das mit dem mobilen stimmt auch nicht ganz.
Das Problem ist die Funkrufnamenzuordnung. Entweder ihr bekommt ein festes genehmigt, dann heißt es eben Florian X-Stadt (Dorf)
Solltet ihr die Vorraussetzung nicht erfüllen dürft ihr auch mit einer mobilen Sendestation nicht als Florian X-Stadt (Dorf) funken.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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