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Thema: Einsatzzentrale

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Bayern

    Hallo

    In Bayern ist es so geregelt, dass die FF mindestens 55 Einsätze im Jahr haben müssen.
    Des weiteren muss der KBR diesen Antrag zustimmen.

    Es wird dann auch ein 2m-Gerät ohne Probleme genehmigt.

    Außerdem gibt es bestimmte Richtlinien, wie das ganze auszuführen ist.

    z. B. eine Richtantenne im 4m-Bereich, oder 2m nur auf Kanal 25 WO

  2. #2
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    Einsatzzentrale

    Hallo Zusammen!

    Also wie das in Bayern geregelt ist steht in den BOS Richtlinien bzw. in der Vollzugsbekanntmachung.
    Alles zu finden unter:

    http://www.innenministerium.bayern.d...kommunikation/

    Man muß einige Voraussetzung erfüllen um eine Festfunkstelle im 4 oder 2 Meter Band genehmigt zu bekommen.

    Den Vordruck findest Du auch auf der Seite des Innenministeriums.

    Wenn Du noch was brauchst melde Dich per PN.

    Gruß

    FUKW
    Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen und Unwilligen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen.

    Wir haben solange soviel mit sowenig versucht, das wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu vollbringen.

  3. #3
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von HarryF
    Hallo

    In Bayern ist es so geregelt, dass die FF mindestens 55 Einsätze im Jahr haben müssen.
    Des weiteren muss der KBR diesen Antrag zustimmen.

    Es wird dann auch ein 2m-Gerät ohne Probleme genehmigt.

    Außerdem gibt es bestimmte Richtlinien, wie das ganze auszuführen ist.

    z. B. eine Richtantenne im 4m-Bereich, oder 2m nur auf Kanal 25 WO

    Nana ... so einfach ist das auch nicht.
    Erstmal sinds nur 52 Einsätze.
    Zweitens braucht die Wehr mindestens 3 selbständig agierende Gruppen.

    Für 2 m ist das 4 m Vorraussetzung
    Es muß ein eigenener Raum vorhanden sein
    Ebenso ein Fax.

    Ich glaub da fehlt aber noch was.
    Zusätzlich bekommt man dann aber nicht nur Kanal 25 WO sondern auch 55 WO.


    @ chocobo Das mit dem mobilen stimmt auch nicht ganz.
    Das Problem ist die Funkrufnamenzuordnung. Entweder ihr bekommt ein festes genehmigt, dann heißt es eben Florian X-Stadt (Dorf)
    Solltet ihr die Vorraussetzung nicht erfüllen dürft ihr auch mit einer mobilen Sendestation nicht als Florian X-Stadt (Dorf) funken.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
    chocobo Gast
    Hallo!

    Also ich benötige ein 4-m Band Gerät in Form eines Handsprechfunkgerätes. Das wird ohne Probleme genehmigt. Das selbe für das 2-m Band.
    Jetzt finde ich aber kein Katalog oder ähnliches wo solche Geräte drin sind. Wenn ich unserem Bürgermeister jetzt den Hersteller, Typ usw mitteile ist das OK und es kommt wieder zur Ausschreibung. Allerdings in Form eines Handsprechfunkgerätes.
    Hat zufällig jemand so einen Katalog oder Internetseite wo man die Teil bestellen bzw anschauen kann?

  5. #5
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    Einfach mal ganz oben im Banner gucken :)

    Da wäre z.b. www.Kalina-funktechnik.de

    Dann gibts da noch unzählige andere, von denen mir die inetadressen jetzt spontan nicht einfallen :) Sorry an die anderen Händler... bin zu faul zum googeln...


    MfG Fabsi

  6. #6
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    Eine Einsatzzentrale mitt HFug
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
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    Einsatzzentrale

    @cochobo

    also so einfach wie Du dir das vorstellst geht das nicht.

    Hast Du den die PDF's gelesen auf der IMI Seite?

    Mit Hand Fugs ist das eh nicht umsetzbar.
    Da steht zum Beispiel das ein 2 Meter Hand Fug nicht an einer Ortsfesten Antenne betrieben werden darf.

    Also bitte zuerst genau Informieren, dann planen!

    Als Funkgeräte schlage ich vor ein Fug 8 (4 Meter) und ein Fug 9 (Meter).
    Aufpassen beim Antrag auf Frequenznutzung! Antennenhöhe nicht über 10 Meter.
    Wenn es geht keine Rundstrahlantennen sonder Richtantennen je nach Strahlungsdiagramm sogar mit Dämpfung, je nach lage des FW-Hauses im Funkverkehrskreis.

    Gruß

    FUKW
    Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen und Unwilligen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen.

    Wir haben solange soviel mit sowenig versucht, das wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu vollbringen.

  8. #8
    Registriert seit
    27.02.2002
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    Zitat Zitat von FUKW
    Antennenhöhe nicht über 10 Meter.
    Man muß das bloß begründen ...
    Wir haben für 2 m eine Antennenhöhe von 24 m genehmigt bekommen *gg*


    @ TE ... mal ehrlich ... erfüllt ihr überhaupt die Forderungen oder bildet ihr euch das mit 2 und 4 m Festfunkstelle nur ein?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
    Registriert seit
    06.08.2005
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    3.336
    also, unsere EZ (NaSt) läuft so:
    4m - Festgerät mit Kabel (vermute ich) zur Relaisstelle
    4m - Festgerät Fug 8b mit Dachantenne
    2m - Festgerät Fub 9b mit Dachantenne
    Alarmgeber Sonnenburg S2000/200
    2 voneinander getrennte PCs mit BASIS zur Alarmierung / Alarmempfang von der erstauslösenden Stelle (Polizei) mit Internet
    1 Nebenstellentelefon, das die Dienstrufnummer auf sich aufschalten kann
    1 Faxgerät

    Zusätzlich gibt es 1 Fug 13b Motrola MTS 2013 (tragbar 4m), damit die armen Kerle, die die NaSt besetzen, auch in der angrenzenden Dienstwohnung sein können; 4 schnurlose Telefone (für jeden Dienstwohnungsbesitzer eins), die im Dienst (nachts, Feiertag, Wochenende) auf die offizielle Dienstnummer aufgeschaltet wird.
    Das alles läuft offiziell so.
    Is mal ne Anregung.

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