@Psion.

Bin selber RS (das gilt Bundesweit).

Dazu gibt es eine definitive Rechtslage, die Zeit kann erst ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der RS ausbildung angerechnet werden, das der RS bestandteil des RA ist.

Es geht also definitiv NICHT, wie gesagt erst ab bestandener RS Prüfung.

Nebenbei, wenn du nur RH Niedersachsen bist, also nicht den "kleineren" RS Lehrgang gemacht hast, bist du auch NUR in NS RH und in KEINEM anderen Bundesland.

Gruß Jens