@Life Support Center
Na dann zeige mir mal die Stelle im RettAssG wo steht, das ein niedersächsicher RH auf den RA-Lehrgang zur Verkürzung angerechnet wird.
Es gibt in Niedersachsen zwar eine Landes-Ausbildungs- und Prüfungsordnung für RS (aber eben nicht für den RH), aber die hat nichts mit dem RettAssG oder der RettAss-APO zu tuen, da es sich hierbei um Bundesrecht handelt.
Sollte eine niedersächsiche Behörde irgendwas von der RH-Tätigkeit anrechnen, so verstösst sie gegen geltendes Recht.
Für weitere Detailinfos wäre ich aber durchaus dankbar.