@Life Support Center

Na dann zeige mir mal die Stelle im RettAssG wo steht, das ein niedersächsicher RH auf den RA-Lehrgang zur Verkürzung angerechnet wird.

Es gibt in Niedersachsen zwar eine Landes-Ausbildungs- und Prüfungsordnung für RS (aber eben nicht für den RH), aber die hat nichts mit dem RettAssG oder der RettAss-APO zu tuen, da es sich hierbei um Bundesrecht handelt.

Sollte eine niedersächsiche Behörde irgendwas von der RH-Tätigkeit anrechnen, so verstösst sie gegen geltendes Recht.

Für weitere Detailinfos wäre ich aber durchaus dankbar.