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Thema: Anrechnung auf RA-Lehrgang

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Beiträge
    808
    @Psion:

    Na das war doch noch keine Anmache...

    Ich bin aber wirklich gespannt, wie das gehen soll mit der RH-Anrechnung und welche Behörde das so genehmigt (müsste in NS m.W. n. seit der Auflösung der Bezirksregierungen ja landesweit das Gesundheitsministerium sein). Denn, wie gesagt, fehlt dafür jede Rechtsgrundlage.

    Aber andererseits ist ja nun mal allseits bekannt, dass die Landesbehörden das RettAssG oft sehr eigenwillig auslegen. Da liegt auch ein Fehler im System, wenn ein Bundesgesetz ausschliesslich durch die Länder, bzw. deren nachgeordneten regionalen oder gar kommunalen Behörden ausgeführt und überwacht wird, und es gleichzeitig in der täglichen Praxis de Facto keine Aufsicht oder Kontrolle durch den Bund gibt. So entsteht dann eigentlich eine Landes- bzw. Regionalgesetzgebeung und ein entsprechendes kunterbuntes Durcheinander.
    MfG

    brause

  2. #2
    Life-Support-Center Gast
    sorry war mein Fehler RH kann nicht angerechnet werden. Hatte RS gelesen. :-(
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Trotzdem bin ich der Meinung, das man hier nich gleich so aggressiv werden muss.

    Gruß

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