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Thema: Anrechnung auf RA-Lehrgang

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  1. #1
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von psion
    Hätten die mich mal direkt zum RS ausgebildet dann hätte ich das Problem nicht ;-)
    Warum hätten Sie das tun sollen? Im Rettungsdienstbereicht ist leider jeder für seine eigene Ausbildung verantwortlich. Warum sollte ausgerechnet Dir jemand Deine Ausbildung zahlen, während zum Beispiel ich als (angehender) Fachkrankenpfleger noch nicht einmal einen RH geschweigen denn einen RettSan anerkannt bekomme, und das, obwohl ich seit vier Jahren im Rettungsdienst mitfahre (BaWü).

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    psion Gast
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Warum hätten Sie das tun sollen? Im Rettungsdienstbereicht ist leider jeder für seine eigene Ausbildung verantwortlich. Warum sollte ausgerechnet Dir jemand Deine Ausbildung zahlen, während zum Beispiel ich als (angehender) Fachkrankenpfleger noch nicht einmal einen RH geschweigen denn einen RettSan anerkannt bekomme, und das, obwohl ich seit vier Jahren im Rettungsdienst mitfahre (BaWü).

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Entschuldigung das ich mal nen ironischen Kommentar gemacht hab...
    Aber dein Beitrag hat jetzt eigentlich auch überhaupt nichts mit der Thematik zu tun...

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Hey psion!

    Die Tätigkeit als Rettungshelfer wird nicht angerechnet.
    Anrechenbar sind lediglich Stunden, die als Rettungssanitäter überwiegend in der Notfallrettung abgeleisteten Stunden wurden.

    PS: Kenne das aus eigenen Erfahrungen, da RH,RS und RA in Niedersachsen gemacht.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  4. #4
    Registriert seit
    28.07.2003
    Beiträge
    42
    @ psion

    Der von dir aufgeführte Satz 2 bezieht sich nicht auf die Tätigkeit eines RH! Er regelt die Möglichkeit, sich im Ausland erworbene Ausbildungen und Tätigkeiten anrechnen zu lassen! Geltungsbereich des RettAssG ist im gesamten Bundesgebiet!

    Die einzigen Anrechnungsmöglichkeiten sind in den Absätzen 2 bis 5 des §8 klar geregelt. Und darunter fällt der RH leider nicht, egal wie deine praktische Tätigkeit ausgesehen hat...

  5. #5
    Jens1985 Gast
    @Psion.

    Bin selber RS (das gilt Bundesweit).

    Dazu gibt es eine definitive Rechtslage, die Zeit kann erst ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der RS ausbildung angerechnet werden, das der RS bestandteil des RA ist.

    Es geht also definitiv NICHT, wie gesagt erst ab bestandener RS Prüfung.

    Nebenbei, wenn du nur RH Niedersachsen bist, also nicht den "kleineren" RS Lehrgang gemacht hast, bist du auch NUR in NS RH und in KEINEM anderen Bundesland.

    Gruß Jens

  6. #6
    psion Gast
    Hmm.. ach man son Mist...
    Dachte ich ich könnt etwas Zeit sparen und dann is wegen der blöden Woche Abschlusslehrgang und dem bisschen mehr Praktikum nix zu machen... :-(

    Naja vllt. ist meine ehem. RW ja so nett und unterschreibt mir das ich die Stunden als RS gemacht hab ;-)

    Danke für eure Hilfe

  7. #7
    Jens1985 Gast
    Würde ich und nicht zu raten, das ist Urkundenfälschung und mal im ernst, dieser abschlusslehrgang und die erweiterten Praktika haben ihren sinn, glaub mir alleine in der woche abschlusslehrgang kommt eine unmenge an neuem wissen auf dich zu, das isn dicker unterschied zum RH, wirklich.

    Gruß Jens

    edidt: selbst wennses dir schreiben, als RS bekommst du eine Staatliche Ukrunde mit allem drum und drann, Prüfungskommission ect., die musst du auch bei antritt des RA vorlegen!! und die wird man dir nicht mal eben schreiben.

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