Hey psion!
Die Tätigkeit als Rettungshelfer wird nicht angerechnet.
Anrechenbar sind lediglich Stunden, die als Rettungssanitäter überwiegend in der Notfallrettung abgeleisteten Stunden wurden.
PS: Kenne das aus eigenen Erfahrungen, da RH,RS und RA in Niedersachsen gemacht.