Bei uns gibts diese Dienstränge gar nicht :X
Es gibt nur nen Komandanten, den 2. Komandanten und die Gruppenführer! Das sind alle "Ränge", die mir bekannt sind.
Bei uns gibts diese Dienstränge gar nicht :X
Es gibt nur nen Komandanten, den 2. Komandanten und die Gruppenführer! Das sind alle "Ränge", die mir bekannt sind.
MFG Flo
das sind erstmal keine Dienstgrade, sondern Funktionen.Zitat von Freakmaster
Bei uns wird eine Beförderung durch den Kommandanten durchgeführt (passiert, wenn jemand z.B. eine leitende Funktion bekommt bzw. bekommen soll.).
Wir bekommen dann auch eine Urkunde überreicht, in der dann das Datum und der Rang dokumentiert wird.
Was eine Degradierung angeht, so kenne ich keine Wehr in unserem Bereich, die das schon mal gemacht hat. Vielleicht jemanden des Amtes enthoben, aber das hat sich m.W. nicht auf den Dienstrang ausgewirkt. Wie oben bereits erwähnt wurde: Einen höheren Dienstgrad erhält man i.d.R aufgrund einer Qualifikation (hier kann man sich etz streiten, wie qualifiziert manch einer wirklich ist, nur weil er grad vom GF-LG kommt ;-)...)und diese hat man ja immer noch, auch wenn man eine gewisse Funktion innerhalb der Wehr nicht mehr inne hat.
Geändert von Bugs B (24.06.2006 um 10:01 Uhr)
Greetz
Benni
Bei uns werden aufgrund der Größe der Wehr,
Feuerwehrmann bis Unterbranntmeister vom stv. Wehrführer,
Unterbranntmeister bis Hauptbranntmeister vom Wehrführer,
und alles darüber hinaus und auch die ernennung in bestimmte funktionen zb. Zugführer ect. vom Bürgermeister durchgeführt.
alles was da noch drüberliegen sollte (viel ists ja nich mehr),
wird vom Kreisbranntmeister ernnant, zb. Wehrführer ect.
Gruß Jens
Also in Bayern ist wie immer alles anders geregelt. Erstmal muss man zeischen Funktion und Rang unterscheiden. Man kann den Gruppenführerlehrgang zwar haben, ist dann aber NICHT automatisch im Einsatz ein befähigter Gruppenführer. Erst wenn man in der Wehr eine LG anführt, darf man auch im Einsatz als GF fungieren. Somit kann eben nur ein eingesetzer GF in der FF auch im Einsatz was
Zu den Rängen gilt der Sonderdruck "Vollzug des Bayrischen Feuerwehrgesetzes"
Auf S.44 ist klar geregelt wieviel versch. Ränge eine freuwillig. Feuerwehr haben darf.
Bsp. eine FF hat 108 Aktive (es gelten immer die Höchstgrenze)
Folge:
2 Brandmeister (entspricht der Funktion der Kommandanten)
2 Hauptlöschmeister (entspricht der Funktion der Zugführer)
4 Oberlöschmeister (entspricht der Funktion der GFs)
4 Löschmeister (entspricht der Funktion der stellv. GFs)
84 Haupt- Ober- Feuerwehrmann
12 Maschinisten
So jetzt bin ich aber auch verwirrt, warum werden die Maschinisten extra aufgeführ ?!?
Die Spinnen, die Bayern ^^Zitat von Quattro XLS+
MfG Fabsi
Sehe ich das also richtig, bei einer Wehr mit 108 Aktiven gibt es 96 Häuptlinge, die unterschiedlich viel zu sagen haben und 12 Indianer?!?Zitat von Quattro XLS+
Mein Reden, ich behaupte seit meinem Beitritt in dieses Forum nix anderes!!!Zitat von Fabpicard
Gruß, Mr. Blaulicht
Nein, fast ganz falsch:-)Zitat von Mr. Blaulicht
weil
regelt nur die Hackordnung innerhalb der Indianer..Zitat von Quattro XLS+
Ist das die Untergrenze oder darf es nicht mehr Maschinisten geben?Zitat von Quattro XLS+
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Bist ja nur neidisch :P ;)Zitat von Mr. Blaulicht
@hannibal: das sind mindestzahlen.
MFG Flo
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