Hallo FIREFIGHTER19,

also meine Meinung ist die folgende ( jetzt haut mich nicht, wenn ich das falsch verstanden habe, bin ja schon etwas alt und tatterig ): ich verletze das Fernmeldegeheimnis, wenn ich eine Meldung, die nicht für mich gedacht ist und der Geheimhaltung unterliegt, am Funk abhöre und weitergebe oder Nutzen daraus ziehe ( der Reporter, der immer vor der Feuerwehr am Brandort ist ). Aber Dein Freund hat diese Meldung eben NICHT über Funk gehört. Sie wurde ihm GESAGT, ohne auf die Verschwiegenheitspflicht hinzuweisen. Wenn mir jemand verrät, wie das Wetter morgen wird, darf ich das weitererzählen. Woher soll ich wissen, wie der das erfahren hat?

Wer hier mehr zittern muss, ist meiner Meinung nach der Wehrführer! Außerdem ist ja gut möglich, dass er nur gemeint hat, dass die nur zu 1/3 ausrücken. Er hat wohl nicht geschrieben: " Ich habe am Funk gehört, dass..." Dann verletzt er das Fernmeldegeheimnis. Aber so, wie es aussieht, passiert dem nichts. Natürlich kann man so viel Abmahnungen verschicken, wie man will. Aber ich würde mich dagegen wehren.

Gruß
Wolfgang