Zitat Zitat von JohnnyFlash
... Der Bund übernimmt 50% der Kosten für das Netz nach GAN und Backbones und so weiter. Den Rest muss der Freistaat bezahlen....
NEIN!!!
Der Bund zahlt nicht 50% der Kosten, er zahlt für 50% NETZABDECKUNG lt. GAN!

Das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht.
Um das mal zu verdeutlichen:
Du hast einen Landkreis mit der Fläche X. Um diesen auf einer Fläche von 50% mit TETRA zu versorgen, benötigst du EINE TETRA Basisstation.

Diese EINE BASISSTATION + deren Betriebskosten (Strom, tel. Standleitung, ggf. Standortmiete) zahlt der Bund! Ausserdem noch die LEitstellen für seine Bundespolizei, in deren Kellern dann vermutlich die Rechentechnik für dieses Netz stehen wird... MEHR NICHT!!!

Will man aber nun eine Höhere Netzabdeckung erreichen, so sind weitere Basisstationen nötig. Allerdings bedeutet eine weitere Basisstation nicht
50% + 50% = 100% Netzabdeckung (wie die Landesolitiker dachten) was dann ja die geforderte hälftige Beteiligung des Bundes bedeutet hätte, sondern vieleicht nur 65% Abdeckung. Mit einer dritten Basisstation sind es dann je nach Topographie vieleicht 75% und erst mit der fünften sind es dann mehr als 90%!!! Ausserdem sind ja auch noch die Leistellen für FW/RD/POL/KatS auszustatten. Und hier ist es nicht mit einem (oder mehrere) Funkgeräten getan...

In dem konkreten Fall bedeutet das dann, dass das Land um das Gebiet des Kreises X mit einer Funkversorgung nach GAN auszustatten nicht 50% der Gesamtkosten zu tragen hat, sondern 80%. Im Fall einer über GAN herrausgehenden Versorgung halt dann 80% + Y!
(ok, Kreisgrenzen zählen dann nicht mehr, aber für das Beispiel nehmen wir das mal an...)

Gruß
Carsten