Sicher?Zitat von MiThoTyN
Meine, mittlerweile wären in Hessen auch Hauptamtliche Wachkräfte Beamte und müssen auch die BF-Ausbildung machen
Sicher?Zitat von MiThoTyN
Meine, mittlerweile wären in Hessen auch Hauptamtliche Wachkräfte Beamte und müssen auch die BF-Ausbildung machen
Hallo Zusammen,
ich muss hier mal was richtig stellen: In öffentlichen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften, die für den abwehrenden Brandschutz vorgehalten werden, sind dies ebenso Beamte. Hier wird kein Unterschied zwischen einer Berufsfeuerwehr oder einer freiwilligen Feurwehr mit hauptamtlichen Kräften gemacht. Der Unterschied liegt einzig und allein in der gesetzlichen Definition, ab welcher Größe eine kreisangehörige Stadt eine Berufsfeuerwehr vorhalten muss. Kreisfreie Städte müssen dies ohnehin. Darüber hinaus kann eine kreisangehörige Stadt oder Gemeinde eine Berufsfeuerwehr unterhalten (wenn sie das passende Kleingeld hat).
Feuerwehren, die hauptamtliche Gerätewarte oder Disponenten in einer FEZ vorhalten, dürfen sich nicht "Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften" nennen. Diese Mitarbeiter sind städtische Angestellte und nehmen "hauptberuflich" keine Aufgaben im abwehrenden Brandschutz war. Wenn diese "städtischen Angestellten" mit einem Fahrzeug der FF ausrücken werden sie als "normale" freiwillige Einsatzkräfte gesehen. Es ist dann absolut vegleichbar mit einem FM der von seinem Arbeitgeber weggerufen wird.
So sieht es zumindest in NRW aus; für andere Bundesländer kann ich nicht sprechen. Steht aber auch im FSHG.
Gruß
Micha
Geändert von Paramedic (27.04.2006 um 21:34 Uhr)
Ich glaub in Feuerwehr Magazin war noch was gestanden das z.B. BF's für den vorbeugenden Brandschutz zuständig sind, während FF's mit ständig besetzter Wache das nicht sind.
Die Anzahl der ständig verfügbaren Kräfte spielt meines Wissens auch eine Rolle, falls ihr versteht was ich meine.
Den finanziellen Aspekt darf man natürlich auch nit vergessen! Laut Feuerwehrmagazin (am Beispiel der BF Cuxhaven) floß früher die Landeszuweisung aus der Feuerschutzsteuer erst an den Kreis und dann nach Abzügen (20% für feuerwehrtechnische Aufgaben wie Leitstelle und FTZ). Dank der BF geht das Geld nun direkt an die BF über.
Eine BF muss meines Wissens rund um die Uhr mindestens in Zugstärke einsatzbereit sein. Bei einer FF mit hauptamtlichen Kräften ist in dieser Hinsicht nichts festgelegt.Zitat von firerobs
Zu den Beschäftigungsverhältnissen: in Hameln und früher auch in Cuxhaven waren die hauptamtlichen Einsatzkräfte Angestellte der Stadt, haben aber die reguläre BF-Ausbildung absolviert.
Gruß
Marko
In meiner 2. FF haben wir auch eine ständig besetzte Wache in Zugstärke.
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