Hallo Zusammen,
ich muss hier mal was richtig stellen: In öffentlichen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften, die für den abwehrenden Brandschutz vorgehalten werden, sind dies ebenso Beamte. Hier wird kein Unterschied zwischen einer Berufsfeuerwehr oder einer freiwilligen Feurwehr mit hauptamtlichen Kräften gemacht. Der Unterschied liegt einzig und allein in der gesetzlichen Definition, ab welcher Größe eine kreisangehörige Stadt eine Berufsfeuerwehr vorhalten muss. Kreisfreie Städte müssen dies ohnehin. Darüber hinaus kann eine kreisangehörige Stadt oder Gemeinde eine Berufsfeuerwehr unterhalten (wenn sie das passende Kleingeld hat).
Feuerwehren, die hauptamtliche Gerätewarte oder Disponenten in einer FEZ vorhalten, dürfen sich nicht "Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften" nennen. Diese Mitarbeiter sind städtische Angestellte und nehmen "hauptberuflich" keine Aufgaben im abwehrenden Brandschutz war. Wenn diese "städtischen Angestellten" mit einem Fahrzeug der FF ausrücken werden sie als "normale" freiwillige Einsatzkräfte gesehen. Es ist dann absolut vegleichbar mit einem FM der von seinem Arbeitgeber weggerufen wird.
So sieht es zumindest in NRW aus; für andere Bundesländer kann ich nicht sprechen. Steht aber auch im FSHG.
Gruß
Micha